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Wissen Sie, was passiert wenn Sie Ihre GEZ-Gebühr nicht zahlen?

Für die meisten Haushalte in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag oder die GEZ-Gebühr, wie sie früher hieß, eine regelmäßige vierteljährliche Ausgabe. Doch manchmal ist zu viel los im Leben und man vergisst, wann die Zahlung fällig ist. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich auf Folgendes gefasst machen.

Rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Jeweils zu Beginn eines Quartals werden drei Monatsbeiträge im Voraus fällig, die mit 18,36 Euro pro Monat berechnet werden. Wenn Sie also eine Zahlung versäumen, schulden Sie dem Beitragsservice dann 55,08 Euro. Ist das alles? Nein, so einfach ist es nicht!

Wenn Sie die Zahlungserinnerung oder den sogenannten Bescheid erhalten, kann es sein, dass nicht nur der Betrag von 55,08 Euro aussteht, sondern auch ein weiterer Betrag. Das ist die Mahngebühr – ein Säumniszuschlag – von mindestens 8 Euro oder 1 % des ausstehenden Betrags (je nachdem, was höher ist).


Der Beitragsservice ist berechtigt, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, um den geschuldeten Betrag einzutreiben. In der Praxis ist dies jedoch nur bei lang andauernden Schulden der Fall – d. h. bei Personen, die die Zahlungserinnerungen wiederholt ignorieren. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den ausstehenden Betrag zu zahlen, sollten Sie sich sofort mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen – auf diese Weise kann dann eine Rückzahlung in Raten vereinbart und weitere Mahngebühren vermieden werden.

Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, dass Sie die Zahlung des Rundfunkbeitrags verpassen, empfiehlt es sich, ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto einzurichten. Auf diese Weise wird der entsprechende Betrag jedes Quartal pünktlich beim Beitragsservice ankommen. Bei der Zahlung per Überweisung ist Vorsicht geboten, da sich die Bankverbindung des Beitragsservice gelegentlich ändern kann. Dies ist derzeit für Beitragszahler mit Wohnsitz in Berlin und Brandenburg der Fall: Ab dem 23. April können Zahlungen nicht mehr auf das alte Konto des Beitragsservice bei der Commerzbank Potsdam erfolgen. Es sollte nur noch die neue Bankverbindung bei der Landesbank Hessen-Thüringen genutzt werden, sonst wird das Geld zurückgebucht.

In den letzten Monaten gab es viel Aufregung um die Rundfunkbeitragszahlungen, da viele Deutsche der Meinung sind, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht genug tun, um das Geld, das sie erhalten, auch zu verdienen. Nach den Berechnungen von Finanzexperten soll der Rundfunkbeitrag im Jahr 2025 von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat steigen.

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Stephan Heiermann