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Millionen von Deutschen können sich jetzt auf mehr Geld freuen

Ein neues Gesetz bringt zur Abwechslung einmal gute Nachrichten: Mehrere Millionen deutsche Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Sommer auf zusätzliches Geld freuen.

Die Inflation in Deutschland ist zwar im April mit 2,2 % auf einem niedrigen Niveau geblieben, aber für viele Bürger sind die Kosten für Rechnungen und Lebensmittel immer noch zu hoch. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind allein zwischen 2019 und 2023 die Preise für Brot und Brötchen um über 34 % gestiegen. Wenn Grundnahrungsmittel so teuer sind, bleibt leider wenig Geld zum Genießen übrig.

Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass ein neues Gesetz verabschiedet worden ist, durch das Millionen von Deutschen ab Juli dieses Jahres etwas mehr Geld bekommen werden. Die Rede ist von der Erwerbsminderungsrente.

Rund 3 Millionen Menschen in Deutschland sind aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme arbeitsunfähig. Ab Juli dieses Jahres wird ihre monatliche Erwerbsminderungsrente deutlich angehoben: Für alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ein pauschaler Zuschlag gezahlt.

Wie hoch die Erhöhung genau ausfällt, hängt davon ab, wann die Erwerbsminderungsrente erstmals bezogen wurde:

Wer seine Erwerbsminderungsrente erstmals im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 bezogen hat, erhält eine Rentenerhöhung von 7,5 %.
Diejenigen, die ihre Erwerbsminderungsrente später bezogen haben – zwischen dem 1. Juli 2014 und Ende 2018 – können sich auf eine Rentenerhöhung von 4,5 % freuen.


Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren wie den persönlichen Entgeltpunkten ab. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente in Deutschland bei 950 Euro pro Monat. Wer seine Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und der ersten Jahreshälfte 2014 begonnen hat, erhält demnach 1021,25 Euro, wer seine Erwerbsminderungsrente erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 und vor Ende 2018 erhalten hat, 992,75 Euro.

Der Zuschlag wird ab dem 1. Juli automatisch gezahlt – ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Rentnerinnen und Rentner sollten sich jedoch bewusst sein, dass der zusätzliche Betrag zumindest in der Anfangsphase getrennt von ihrer monatlichen Rentenzahlung gezahlt wird.

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Kai Degner