Der Deutsche Wetterdienst hat gute Nachrichten für alle: Die Temperaturen in Deutschland werden bald wieder steigen. Noch im August soll der Sommer zu uns zurückkehren. Doch was vielen Autofahrern nicht bewusst ist: Heiße Tage können schnell zu einer teuren Falle werden, wenn sie nicht aufpassen.
Ein Bußgeld von 80 Euro auf einen Schlag! Damit möchte niemand konfrontiert werden. Doch genau das droht Millionen von deutschen Autofahrern. Der Grund dafür: Der Betrieb der Klimaanlage im Auto kann nämlich gegen eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
An Tagen, an denen das Thermometer auf über 25 Grad klettert, kann es unangenehm heiß werden – vor allem, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Schattige Parkplätze sind rar, und selbst wenn man nur ein paar Minuten geparkt hat, kommt man oft mit einem Auto zurück, das sich wie ein Ofen anfühlt.
Die Versuchung ist daher groß, die Klimaanlage anzulassen, während man nur schnell in den Laden rennt. Doch das ist tatsächlich gesetzeswidrig: Laut Paragraph 30, Absatz 1 der StVO ist es verboten, bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm und Schadstoffe zu erzeugen. Und dazu gehört auch, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage zu betreiben!
Zwei Minuten in ein Geschäft zu gehen, um etwas zu besorgen, kann schnell zu 10 Minuten und mehr werden. Autofahrer sollten daher immer sicherstellen, dass sie den Motor ihres Fahrzeugs ausschalten, wenn sie irgendwo anhalten, um die 80 Euro Strafe zu vermeiden. Dies ist auch besonders wichtig, wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind.
In Italien zum Beispiel, wo es dieses Bußgeldsystem bereits seit 2007 gibt, wurden die drohenden Strafen gerade erhöht. Dort müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 444 Euro rechnen, wenn Sie den Motor laufen lassen, um die Klimaanlage eingeschaltet zu lassen. Das gilt auch, wenn man zu diesem Zeitpunkt im Auto sitzt und versucht, sich abzukühlen.
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