Baerbock: Warum Deutschland immer mehr Demonstrationen verbieten muss

Deutschland war in den letzten Wochen Schauplatz vieler pro-palästinensischer Proteste. Aber es gab auch eine Reihe von Demonstrationen, die verboten werden mussten. Ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung? Außenministerin Baerbock muss sich einigen harten Fragen stellen.

Deutschland schreibt anderen Ländern vor, was sie zu tun haben, befolgt aber seine eigenen Ratschläge nicht. Mit diesem Vorwurf musste sich Annalena Baerbock bei ihrem jüngsten Besuch in Aserbaidschan auseinandersetzen. Der Kurzbesuch der Außenministerin galt sowohl Aserbaidschan als auch Armenien zur Unterstützung der dortigen Europäischen Mission, an deren Aufbau Deutschland wesentlich beteiligt war.

Deutschland setzt sich in beiden Ländern für den Frieden ein, doch in Aserbaidschan gibt es starke Vorbehalte gegen eine Einmischung von außen. Das Land war im Juni wegen Polizeigewalt gegen die Teilnehmer einer Umweltdemonstration, darunter mehrere ältere Frauen, heftig in die Kritik geraten.

Im Anschluss an ihr Treffen mit ihrem aserbaidschanischen Amtskollegen Dschejhun Bajramow nahm Annalena Baerbock an einer Pressekonferenz mit aserbaidschanischen Journalisten teil. Diese nutzten die Gelegenheit, um einige schwierige Fragen zu stellen, darunter die, wie Deutschland Aserbaidschan für das Verbot von Demonstrationen kritisieren kann, während es selbst zahlreiche Versammlungen im eigenen Land untersagt.

Hier die Antwort der Bundesaußenministerin: Die Demonstrationen, die in Deutschland verboten werden, werden aus schwerwiegenden Gründen verboten. Meinungen, die für andere Menschen schädlich und verletzend sind, Versammlungen, die Gewalt beabsichtigen, und Handlungen, die als respektlos gegenüber einem Volk interpretiert werden können, werden in Deutschland nicht toleriert werden. Die Versammlungsfreiheit, so Baerbock, sei nicht mehr verdient, wenn sie die Menschenwürde verletze.

In Deutschland steht in Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes, dass alle Deutschen das Recht haben, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, muss ein gravierender Grund vorliegen, damit eine Demonstration oder Kundgebung verboten werden kann. Im letzten Monat mussten in Deutschland über 20 Demonstrationen verboten werden, weil ernsthafte Bedenken bestanden, dass sie zu den oben genannten Verstößen führen könnten.

Foto: Annalena Baerbock (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Alexander Grünstedt