Europäischer Gerichtshof bestätigt Gesichtsschleier-Verbot

In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote.

Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgische Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. weiterlesen…

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Author
Sebastian Hahn