Bis zum letzten Jahr mussten Mieter die Kosten der CO₂-Abgabe komplett alleine tragen. Doch mit dem neuen Jahr hat sich das geändert. Dass es das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG) gibt, wissen die meisten Mieter bislang aber noch immer nicht.
Doch was genau behandelt das Gesetz eigentlich? Es besagt, dass der Vermieter jetzt fast 95 Prozent des CO₂-Preises übernehmen soll, den der Mieter bisher alleine zahlen musste. Das kann zu einer enormen Einsparung auf Mieterseite führen.
Doch es steckt noch mehr dahinter: Die deutsche Bundesregierung will mit dem Gesetz erreichen, dass man als Besitzer von Haus oder Wohnung seine Immobilien energetisch saniert.
Wie viel man selbst und wie viel der Vermieter künftig zahlen muss, kann man einfach mit Hilfe eines Rechentools ausrechnen. Wenn man bei Google das Wort „BMWK Rechentool“ eingibt, wird man schnell fündig. Das Tool führt den Interessenten dann durch fünf Schritte und fragt nach den erforderlichen Daten und Informationen. Am Ende erstellt das „CO2-Rechentool“ ein PDF mit dem Ergebnis der Aufteilung und Berechnung.
Hierzu sollten sich jetzt alle Mieter mit ihren Vermietern unterhalten um entsprechende Regelungen zu finden.
Doch damit nicht genug. Es gibt auch noch weitere Kosten, die ebenfalls vom Vermieter und nicht mehr länger vom Mieter gezahlt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung: das Tapezieren und das Lackieren von Türen und Fenstern in regelmäßigen Abständen oder das Streichen der Wohnung in festgelegten Intervallen.
Auch Reparaturen und Instandhaltungen müssen trotz Abnutzung des Mieters nicht von diesem bezahlt werden. Der Vermieter ist verantwortlich für Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung, die durch normale Abnutzung oder altersbedingte Verschlechterung verursacht werden. Dazu gehören Reparaturen an der Heizungsanlage, an der Elektrik, an sanitären Einrichtungen und am Gebäude selbst.
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