Girokonten und Tagesgeldkonten: Millionen Kunden erhalten Geld von ihrer Bank zurück

Bis vor kurzem schienen die die Zeiten der lohnenden Zinsen endgültig vorbei. Im Gegenteil: Viele Kontoinhaber mussten ihren Banken sogar Geld für die Aufbewahrung ihres Geldes zahlen. Doch nun stellt sich heraus, dass dies illegal war.

Rückzahlung von Bankgebühren
Deutsche Banken werden bald gezwungen sein, Millionen von Euro an ihre Kunden zurückzuzahlen. Diese erfreuliche Nachricht kommt, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen großen Erfolg im Kampf gegen Bankgebühren vermelden konnte.

Das Sparda-Bank Urteil
In einem Urteil, das einen wichtigen Meilenstein für die Verbraucherrechte darstellt, haben die Richter am Landgericht Berlin zugunsten der Kunden entschieden: Das Urteil betrifft die Sparda-Bank Berlin, die von ihren Kunden seit einiger Zeit einen erheblichen Prozentsatz an Kontogebühren verlangt. Doch das Urteil reicht weiter, und wird mutmaßlich auch für sämtliche Banken Deutschlands Vorbildwirkung haben.

Girokonten und Tagesgeldkonten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Fall nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden vor Gericht gebracht. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Gebühren rechtswidrig waren: Die Bank darf nun keine Negativzinsen mehr auf Girokonten und Tagesgeldkonten erheben. Außerdem erhalten die Kunden ihr Geld zurück: Schließlich, so das Gericht, sollten sie nicht weniger Geld haben, als sie auf ihre Konten eingezahlt haben.

Die von der Sparda-Bank erhobenen Gebühren seien “mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar”, so das Gericht. Und das ist nicht nur für die Kunden der Sparda-Bank Berlin eine gute Nachricht: Das Urteil kann als Grundlage für künftige Entscheidungen in derartigen Fällen dienen.

Vergleich der Kontoführungsgebühren
Laut dem Vergleichsportal Verivox erheben über 400 Banken ähnliche Kontoführungsgebühren wie die Sparda-Bank Berlin. Sie alle könnten nun gezwungen sein, diese Gebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen. Tatsächlich konnte der vzbv kürzlich einen weiteren Erfolg vermelden: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Klauseln von Raiffeisen zur Erhebung von Depotgebühren Verbraucher benachteiligen.

Neues Urteil gegen Raiffeisenbank
Der vzbv hatte die Raiffeisen – meine Bank eG verklagt, weil sie auf Girokonten ab einem Einlagebetrag von 10.000,01 Euro und auf Tagesgeldkonten ab dem ersten Cent Verwahrentgelte von 0,5 Prozent verlangt.

Das Gericht entschied, dass die Bank die erhobenen Gebühren an betroffene Verbraucher zurückzahlen muss. Die Raiffeisen – meine Bank eG hat daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dazu der vzbv: “Sollte die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen Bestand haben, können sich betroffene Kunden der Bank sogar auf eine Rückzahlung freuen.”

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Alexander Grünstedt