Weil vermehrt Wohnraum für größere Familien, insbesondere Geflohene, benötigt wird, gab es schon einmal die Diskussion, dass ältere Menschen diesen Platz zur Verfügung stellen sollen. Weil sie selbst nicht mehr so viel Raum zum leben benötigen, wäre es eine feine Geste, wenn man diesen entsprechend abgäbe.
Ihren Wohnraum abgeben soll jetzt auch Angelika Grosse. Zwar nicht wegen dem Bedarf einer großen Flüchtlingsfamilie, sondern einfach, weil sie die Miete für ihre Sechs-Zimmer-Wohnung mit 204 m2 Fläche am Berliner Kudamm nicht zeitig überwiesen hat. Eine nicht witzige Angelegenheit für Grosses Vermieter, der nun entsprechend Konsequenzen zieht.
Beim Berliner Amtsgericht in Charlottenburg hat der Immobilieneigentümer deswegen nun eine Räumungsklage eingereicht. Für den zuständigen Richter wird dieses Verfahren weiß Gott keine leichte Angelegenheit. Die Mieterin sagte auf Nachfrage: „Der Vermieter kann das Doppelte nehmen.“ Muss sie also in Wahrheit deswegen ausziehen und die paar Tage der verspäteten Miete sind gar nicht der wirkliche Grund für die Kündigung? Fakt ist: Bis Ende des Jahres soll Angelika Grosse ihre geliebte Wohnung, in der sie seit mehr als 20 Jahren lebt, geräumt haben. Wohin sie dann gehen kann ist ihr schleierhaft.
Zu ihrer Entschuldigung aber bring die rüstige Rentnerin hervor, dass sie amerikanische Rente bekäme. „Die kommt immer am dritten des Monats.“ Das ist auch der Grund, warum sie etwas später überwiesen habe. Auf mündliche Nachfrage hatte ihr Vermieter sogar zugestimmt, dass sie es ruhig so handhaben könne. Nun soll das alles aber hinfällig sein.
Das Schicksal der 79-Jährigen hängt jetzt an der Entscheidung des Gerichts. Vor kurzem erst zog Grosses Tochter mit ihrem Lebensgefährten mit in die große Wohnung, weil die Rentnerin sich die Miete allein nicht mehr leisten kann – in Absprache mit dem Vermieter. Ihre Wohnung im selben Haus gab Grosses Tochter dafür auf.
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