Paukenschlag: Regierung zahlt alle Corona-Bußgelder an Bürger zurück

Rund zwei Jahre lang stellte die Pandemie das Leben in Europa auf den Kopf: Freunde und Familien sahen sich wochenlang nur auf dem Bildschirm. Die Kinder wuchsen mit wenigen oder gar keinen sozialen Aktivitäten auf. Die Corona-Regeln wurden eingeführt, um die Bevölkerung zu schützen. Denjenigen, die dagegen verstießen, drohten hohe Geldstrafen.

Doch nun hat ein europäisches Land eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die Beschränkungen, die seiner Bevölkerung während der Pandemie auferlegt wurden, wurden als verfassungswidrig eingestuft. Alle eingezogenen Strafen müssen zurückerstattet werden. Die Regierung hat sogar ein Gesetz erlassen, um ihre Entscheidung zu untermauern. Dieses Land ist Slowenien.

In Slowenien haben sich in den letzten Monaten große Veränderungen vollzogen. Grund dafür ist die Abwahl der alten, konservativen Regierung des Landes im vergangenen Jahr. Die neue, mehr linksliberal ausgerichtete Regierung Sloweniens will ihr Engagement für die Bevölkerung unter Beweis stellen.

In diesem Zusammenhang werden bestimmte Entscheidungen der alten Regierung überprüft, und im Fall der Corona-Regeln, die von 2020 bis zum Frühjahr 2022 in Kraft waren, wurde beschlossen, den finanziellen Schaden für die slowenischen Bürgerinnen und Bürger zu ersetzen. Von den rund 62.000 Bußgeldverfahren, die aus dieser Zeit stammen, sollen alle rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus werden den betroffenen Bürgern auch alle Gerichtskosten erstattet.

Dieser gewagte Schritt wird die neue slowenische Regierung unter Robert Golob, dem Vorsitzenden der Partei der Freiheitsbewegung, voraussichtlich rund 5,7 Millionen Euro kosten. Auf dieser Grundlage ist es fast sicher, dass seine Popularität und die seiner Partei bei den Slowenen für lange Zeit auf einem Allzeithoch sein wird. Es bleibt abzuwarten, ob andere europäische Länder bereit sein werden, sich ein Beispiel an Slowenien zu nehmen.

In Deutschland z.B. wurde das öffentliche Versammeln von mehr Personen als erlaubt mit 200 Euro Bußgeld geahndet, ein Verstoß gegen das Kontaktverbot mit 400 Euro, der Besuch anderer Personen bei Verbot mit 200 Euro. Auch Händler konnten bei Verstößen mit mehreren tausend Euro bestraft werden.

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Alexander Grünstedt