Ein gefälschter Pass und eine dubiose Vorgeschichte – Dinge, die bei den Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Islamabad die Alarmglocken schrillen ließen. Doch Mohammed G. sollte trotzdem nach Deutschland einreisen – und das auf direkte Anweisung des Auswärtigen Amtes. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Irgendetwas stimmt hier ganz und gar nicht. Als Mohammed G. in der Botschaft in Islamabad erschien, trug er einen Reisepass bei sich, in dem sein Alter mit 14 Jahren angegeben war. Er ist ein Flüchtling, der vor der Gewalt des Taliban-Regimes in Afghanistan geflohen ist. Nun will er zu seinem Bruder nachziehen, der bereits in Deutschland lebt. Eine Geschichte, die die Botschaftsmitarbeiter schon oft gehört haben. Doch in diesem Fall stimmen die Dinge nicht überein.
Zum einen scheint Mohammed G. Anfang 20 zu sein, nicht 14, wie in seinem Pass steht. Die Botschaftsmitarbeiter glauben auch nicht, dass er ursprünglich aus Afghanistan stammt. Es gibt keine Anzeichen für die Augenverletzung, die er nach eigenen Angaben bei einer Bombenexplosion erlitten hat. Auch Nachforschungen in Deutschland lassen Zweifel aufkommen, ob er dort tatsächlich Familie hat.
Doch dann kommt eine Weisung, direkt vom Auswärtigen Amt: Mohammed G. soll nach Deutschland gebracht werden. Die Überprüfung des Hintergrunds eines Flüchtlings kann normalerweise viele Monate dauern, während sein Anspruch auf Aufnahme geprüft wird. In diesem Fall soll die Prüfung umgangen werden. Ein Visum soll ausgestellt werden, „falscher Pass hin oder her“ lautet die Anweisung.
Wer also war Mohammed G. wirklich? Das Auswärtige Amt wollte ihn trotz offensichtlich falscher Papiere nach Deutschland einreisen lassen. Wie der Business Insider und Cicero berichten, kam die Anweisung, dem angeblichen Afghanen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, von einem hochrangigen Mitarbeiter im Visa-Referat des Auswärtigen Amts. Zudem wurde für Mohammed G. ein Passersatz beantragt, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch verweigerte.
Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen auf, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums Anzeige erstattet hatte. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung läuft gegen „Unbekannt“. Die Befürchtung: Dass hochrangige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes unmittelbar daran beteiligt waren, einer Person mit unklarer Herkunft und unklarer Identität die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen und damit „die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Könnte es sein, dass Mohammed G. jemand in deutschen Diensten war, der in besonderer Gefahr war? Informationen des Business Insider deuten darauf hin, dass seine Identität bestimmten Personen in Berlin bekannt war. Es ist nun fast ein Jahr her, dass über seinen Fall berichtet wurde, und es sind keine weiteren Enthüllungen bekannt geworden.
In den drei Jahren, seit die Taliban die Kontrolle über Afghanistan wiedererlangt haben, sind zahlreiche ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und ihre Familienangehörigen nach Deutschland gereist. Wie der Spiegel berichtet, war Ende März eine weitere Gruppe unterwegs, der in Islamabad eine Aufnahmebestätigung für Deutschland ausgestellt worden war. Die Gruppe verließ Afghanistan aufgrund lebensbedrohlicher Umstände, und viele weitere Menschen, deren Sicherheit bedroht ist, sollen noch im Land festsitzen.
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