Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Rundfunkgebühren in Europa. Schlimmer noch: Allein der Verzicht auf einen Fernseher bringt keine Erleichterung. Jeder Haushalt ist verpflichtet, 55,08 Euro pro Quartal zu zahlen, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Programm der öffentlich-rechtlichen Sender empfängt. Das muss aber nicht so sein: Viele Menschen zahlen Rundfunkbeiträge, obwohl sie es eigentlich nicht müssen.
Anstieg Rundfunkbeitrag
Zu Beginn des nächsten Jahres soll der Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro im Monat steigen. Das ist zwar kein großer Betrag, aber dennoch Geld, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnte. Warum also GEZ-Beiträge zahlen, wenn man sich das Geld sparen kann! Wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, können Sie sich auf Antrag komplett von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Befreiung von Beiträgen
Aber auch viele andere Menschen im ganzen Land haben Anspruch auf eine Befreiung oder eine erhebliche Ermäßigung der Rundfunkgebühren, ohne dass sie sich dessen vielleicht bewusst sind. Wer zum Beispiel während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsvergütung erhält, muss ebenfalls nichts an den Beitragsservice zahlen.
Insbesondere viele ältere Menschen zahlen immer noch Geld für die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, obwohl sie das nicht mehr brauchen, wenn sich ihre Lebensumstände geändert haben. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass sie jetzt Sozialleistungen erhalten oder in ein Vollzeit-Pflegeheim umgezogen sind.
Sonderregelung für behinderte Beitragszahler
Auch wer einen bestimmten Grad der Behinderung hat, muss nicht den gesamten monatlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Wer hochgradig seh- oder hörbehindert ist, kann einen ermäßigten Tarif beantragen, ebenso wie Menschen, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung mit einem Grad von 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis mit „RF“ gekennzeichnet ist, müssen Sie nur den ermäßigten Betrag von 6,12 Euro pro Monat zahlen. Und das Beste daran: Die Ermäßigung gilt nicht ab dem Datum, an dem Ihr Antrag vom Beitragsservice bewilligt wurde, sondern ab dem Datum, an dem der Vermerk „RF“ in Ihrem Ausweis eingetragen wurde. Sie könnten also bis zu drei Jahre rückwirkend eine Ermäßigung erhalten!
Beitragsservice
Alle Informationen, die Sie benötigen, um herauszufinden, ob Sie für eine Befreiung oder eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge in Frage kommen, finden Sie auf der Website des Beitragsservice. Die notwendigen Formulare können ebenfalls auf der Website gefunden werden oder sind bei den zuständigen Stellen in den Städten und Gemeinden erhältlich. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie dann zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise per Post an den Beitragsservice in Köln schicken.
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