Überraschende Wende: Rundfunkbeiträge werden jetzt billiger

Ob man die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender schaut oder nicht, jeder Haushalt muss seine Rundfunkbeiträge – 18,36 Euro monatlich – in vierteljährlichen Raten bezahlen. Doch jetzt gibt es eine gute Nachricht: Eine deutliche Reduzierung dieses Betrages ist in Sicht.

Noch im vergangenen Jahr sprach KEF-Chef Martin Detzel von einem erheblichen Einnahmenüberschuss, den die öffentlich-rechtlichen Sender erwirtschaftet hätten. Die Rede war von rund 350 Millionen Euro Überschuss bei den Landesrundfunkanstalten. Angesichts dessen äußerte Detzel die Hoffnung, dass im Jahr 2025 die Rundfunkgebühren zur Abwechslung tatsächlich gesenkt werden könnten.

Daraus wurde leider nichts: Selbst bei Ausschöpfung aller Überschüsse benötigen die öffentlich-rechtlichen Sender immer noch mehr Geld, um ihren Programmauftrag zu erfüllen. Laut KEF sind ab 2025 58 Cent mehr pro Monat nötig.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich aber nicht entmutigen lassen: Es gibt immer noch Möglichkeiten, eine ermäßigte Gebühr zu erhalten oder gar keine Gebühr zahlen zu müssen. Wer zum Beispiel Sozialleistungen, Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, kann eine Befreiung beantragen. Dies gilt auch für Rentner und Menschen mit Behinderungen – wenn sie Sozialleistungen erhalten, können sie eine vollständige Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

Viele andere Personen haben Anspruch auf günstigere Gebühren: Wer behindert ist und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ hat, muss nur ein Drittel der fälligen Gebühr zahlen: 6,12 Euro pro Monat. Und was noch besser ist: Der ermäßigte Satz gilt nicht ab dem Datum Ihres Antrags beim Beitragsservice, sondern ab dem Datum, an dem das Merkzeichen „RF“ hinzugefügt wurde. Die Nachlässe können bis zu drei Jahre zurückreichen!

Weitere Personen, die Anspruch auf ermäßigte Rundfunkbeiträge haben, sind:

– Menschen mit einer dauerhaften Behinderung und einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht in der Lage sind, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
– Menschen, die blind sind oder unter einer dauerhaften erheblichen Sehbehinderung leiden und dadurch einen Grad der Behinderung von mindestens 60 haben.
– Personen, die gehörlos oder so stark hörgeschädigt sind, dass sie sich auch mit einem Hörgerät nicht effizient verständigen können.
– Personen, die Vollzeit in einem Pflegeheim wohnen.


Um eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das entsprechende Antragsformular ausfüllen, das über die Website des Beitragsservice sowie bei den zuständigen Stellen in den Städten und Gemeinden erhältlich ist. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann zusammen mit den erforderlichen Kopien aller Nachweise an die Zentrale des Beitragsservice in Köln.

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  • Nur click bait! Schon in der Überschrift die erste Lüge! Lasst das einfach, sonst verliert ihr noch den letzten Rest von Vertrauen..

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Alexander Grünstedt