Mit Beginn dieses Jahres ist das neue Heizungsgesetz in Kraft getreten. Seit Januar dürfen in Neubauten in Neubaugebieten keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden. Doch was ist mit bestehenden Gebäuden? Wohneigentümer müssen sich auf Folgendes gefasst machen.
Diese Heizungen müssen jetzt ausgetauscht werden
Mit dem neuen Heizungsgesetz trat für alle Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind und mit veralteter Technik arbeiten, eine Heizungsaustauschpflicht in Kraft: Das betrifft vor allem den Konstanttemperaturkessel (auch Standardkessel genannt), der eine besonders ineffiziente Heizungsart ist. Mit dem neuen Gesetz kommen aber noch weitere Verpflichtungen hinzu.
Für Heizungsanlagen in Neubauten in Neubaugebieten gilt die Vorgabe, dass sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Auch für bestehende Gebäude, in denen die Heizung ausgetauscht wird, wird diese Vorschrift in Kraft treten, und zwar für einige früher als für andere.
Für die Bewohner großer Kommunen, also Großstädte, gilt diese Anforderung ab dem 1. Juli 2026. Die Kommunen selbst müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Fernwärmeplan aufgestellt haben.
Für Einwohner kleinerer Städte hingegen tritt die Vorschrift erst am 1. Juli 2028 in Kraft. Ihre Kommunen müssen ihre Fernwärmepläne bis zum 30. Juni 2028 erstellt haben.
Lohnt es sich, jetzt eine Heizungsanlage anzuschaffen, die erneuerbare Energien nutzt?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Haus von der Installation einer neuen Heizungsanlage vor dem Winter profitieren könnte, sollten Sie die Anschaffung einer Anlage in Betracht ziehen, die den neuen Anforderungen entspricht. Zum einen gibt es für eine solche Anlage Fördermittel, die Sie beantragen können und die Ihnen bei den Kosten helfen könnten. Und da die Gaspreise gerade wieder gestiegen sind, kann sich der Einsatz erneuerbarer Energien auf lange Sicht als wirtschaftlicher erweisen.
Die folgenden Heizungsarten werden empfohlen:
Wärmepumpe
Gasheizung, die mit grünen Gasen betrieben wird
Hybridheizung
Stromdirektheizung
Biomasseheizung
Wärmenetzanschluss
Der Plan für Öl- und Gasheizungen
Wenn Sie aber lieber bei einer herkömmlichen Gasheizung bleiben wollen, ist das kein Problem: Die modernen Systeme, die Ihnen der Heizungsinstallateur empfehlen wird, sind viel energieeffizienter als die alten und können Ihnen auf diese Weise bereits Geld sparen. Laut Heizungsgesetz werden Heizungsanlagen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, erst im Jahr 2045 vollständig verboten werden. Sie können also davon ausgehen, dass Sie Ihre neue Heizung noch eine gute Zeit lang nutzen können.
We use Cookies.