Die Verbraucherzentrale meldet einen großen Erfolg: Gas- und Stromkunden von drei großen Energieversorgern können viel Geld zurückbekommen, aber nur, wenn sie noch in diesem Jahr handeln.
Willkürliche Strompreis-Erhöhungen
Viele Dinge in unserem Leben sind teurer geworden – manchmal scheint es, als ob wir jeden Tag mit höheren Kosten konfrontiert werden. Das gilt auch für Gas und Strom. Aber wenn Ihr Anbieter Ihnen willkürliche Erhöhungen in Rechnung stellt oder sich weigert, Ihren Vertrag zu kündigen, könnte es jetzt eine gute Nachricht für Sie geben.
Verbraucherzentrale: Einigung mit Energieversorgern
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, hat er mit der Primaholding, der Gruppe hinter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy, eine wichtige außergerichtliche Einigung erzielt. Kunden dieser Energieversorger hatten immer wieder über willkürliche Preisanpassungen und Schwierigkeiten mit ihren Verträgen geklagt.
Der vzbv hat mit Primastrom eine Einigung über die folgenden 3 wichtigen Punkte erzielt:
Ausstieg aus Gas- und Stromverträgen
Viele Kunden saßen in langen Verträgen mit ungünstigen Konditionen fest. Diese Kunden können nun sofort aus ihren Verträgen aussteigen oder sollten andernfalls für höchstens 2 Jahre nach Vertragsbeginn an ihren Vertrag gebunden sein. Außerdem können die Kunden ihre Verträge auch jetzt noch widerrufen, wenn sie dies bisher nicht getan haben.
Günstigere Gas- und Stromtarife
Wurde ein Vertragswiderruf bisher vom Anbieter abgelehnt, soll er nun anerkannt werden, und es sollen rückwirkend günstigere Tarife gelten. Wie der vzbv betont, können auch Kunden, die jetzt kündigen, noch günstigere Tarife bekommen. Allerdings müssen die Betroffenen aktiv dafür sorgen, dass der Anbieter ihnen nach der Kündigung die besseren Preise gewährt.
Eine Beispielrechnung des vzbv zeigt, dass ein Haushalt, der in einem ungünstigen Vertrag mit Nowenergy feststeckte, durch eine frühere Kündigung und einen günstigeren Tarif mehrere tausend Euro sparen kann.
Obergrenzen für Gas- und Strompreise
Der dritte Punkt, bei dem der vzbv einen Erfolg vermeldet, ist die Vereinbarung einer Preisobergrenze. Die drei Anbieter müssen sich an diese Grenze halten und Rückzahlungen an ihre Kunden leisten, wenn diese Obergrenze in der Vergangenheit überschritten wurde.
Gas- und Stromkunden müssen handeln
Wie der vzbv erklärt, müssen Gas- und Stromkunden, um von der neuen Einigung profitieren zu können, eine E-Mail an ihren Anbieter schicken, in der sie auf die Einigung des vzbv mit Primaholding hinweisen. Eine Vorlage dafür finden Sie unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding. Verbraucher sollten beachten, dass dies vor dem 31. Dezember 2024 geschehen muss.
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