Mobilmachung in Deutschland: Wer muss für Deutschland kämpfen? So lautet das Gesetz: …

Schockierende Szenen von Putins Mobilisierungskampagne kommen aus Russland. Die Ukraine war nach den Ereignissen vom 24. Februar gezwungen, ihre Bevölkerung zu mobilisieren. Nun besteht die Gefahr, dass der Krieg auf Europa übergreift. Von wem wird erwartet, dass er in Deutschland kämpft? So sieht es das geltende Gesetz aus.

In der Ukraine waren alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren gezwungen, in die Armee einzutreten, um ihr Land zu verteidigen, als Russland einmarschierte. Sie durften nach den Ereignissen des 24. Februar das Land nicht verlassen, sondern mussten bleiben, um gegen die russischen Aggressoren zu kämpfen.

Wie würde es in Deutschland im Falle eines Angriffs aussehen? Professor Cyril-Alexander Schwarz, Experte für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, erklärt, dass die Wehrpflicht in Deutschland sehr schnell wieder in Kraft gesetzt werden könnte, da das Wehrpflichtgesetz nie geändert wurde.

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland im Jahr 2011 ausgesetzt. Zuvor galt sie für alle Männer, die zwischen 18 und 60 Jahre alt waren. Frauen waren immer ausgenommen. Im Falle eines Angriffs auf Deutschland, also “im Spannungs- oder Verteidigungsfall”, kann das Gesetz jedoch schnell wieder aktiviert werden und diese Männer wären wieder wehrpflichtig.

Nach dem Gesetz gibt es zwei Fälle, in denen dies geschehen würde: Ein Angriffskrieg oder ein drohender Angriff auf Deutschland oder wenn der Bundestag feststellt, dass ein gefährlicher Spannungsfall vorliegt. In beiden Fällen würde dann der Bundeskanzler die Befehlsgewalt über die Streitkräfte erhalten und das Einberufungsverfahren in Gang gesetzt werden.

Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Recht in Deutschland und dem in anderen Ländern wie der Ukraine oder Russland. Im Grundgesetz steht nämlich, dass niemand zum Militärdienst gezwungen werden kann. Der eigentliche Text lautet: “Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.”

Das bedeutet, dass ein Mann sich dafür entscheiden kann, seinem Land auf andere Weise zu dienen als durch den Dienst an der Waffe. Nach dem Arbeitsschutzgesetz könnte dies zum Beispiel zu einer Tätigkeit im Bereich des Zivildienstes, des Gesundheitswesens oder in Militärkrankenhäusern führen.

Foto: Bundeswehr-Soldaten, über dts Nachrichtenagentur

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Stephan Heiermann