Neuer GEZ-Fragebogen: Bei Nicht-Beantwortung droht der Gerichtsvollzieher

Millionen Deutsche erhalten in Kürze einen neuen GEZ-Fragebogen. Dieser sollte in jedem Falle nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Tut man das nicht, kann wenig später schlimmstenfalls der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Doch um was für einen Fragebogen handelt es sich hierbei eigentlich? Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (so lautet der offizielle Name der GEZ) verschickt seinen dritten Meldedatenabgleich.

Stattgefunden hat das bereits zweimal in der Vergangenheit: 2013 und 2018. Sinn und Zweck dieser Aktion ist es, von wirklich allen Wohnungen Beiträge einzufordern. Entsprechend werden auch alle volljährigen Personen angeschrieben, denen die GEZ bislang keine gemeldete Wohnung zuordnen kann.

Auf diesem Wege will die GEZ in Erfahrung bringen, ob sich diese Person anmelden muss oder bereits jemand für ihre Wohnung zahlt. Dazu liefern die Einwohnermeldeämter am 6. November die nötigen Daten. Im Anschluss werden dann auch die Fragebögen verschickt.

Manch einer dürfte auch dann Post erhalten, wenn er eigentlich schon Rundfunkbeiträge zahlt. Dann handelt es sich aber aller Vorrausicht nach um einen Fehler. Dennoch sollte man den Bogen ausfüllen und zurückschicken. Doppelt bezahlen muss hier niemand.

Generell gilt: Beantworten Sie den Brief innerhalb der Frist von zwei Wochen schriftlich oder über die Internetseite der GEZ . Dann dürfte es auch keinen nachfolgenden Ärger oder unnötige Strafkosten geben.

Ignorieren sollte man den Fragebogen hingegen nicht. Zwar schickt die GEZ nach zwei verstrichenen Wochen noch ein Erinnerungsschreiben, doch geht man auch auf die nachfolgenden Mahnungen nicht ein, steht innerhalb kürzester Zeit ein Gerichtsvollzieher vor der eigenen Türe und fordert die nicht gezahlten Beiträge einfach ein. Entsprechenden Ärger mit den Behörden und daran angeknüpfte Folgekosten sollte man sich im besten Falle jedenfalls sparen.

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Stephan Heiermann