Wichtige Friständerung in allen Bundesländern

Eigentlich wäre sie schon in wenigen Wochen fällig geworden. Doch nun haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, die Frist noch einmal zu verlängern. Die neue Fristverschiebung gilt für alle Bundesländer, ist aber als einmalige Aufschiebung geplant. Bundesfinanzminister Christian Lindner reagiert damit auf die aktuelle Lage, die ohnehin Bürger und Politiker unter Druck setzt.

Bis Ende Oktober diesen Jahres sollten alle Immobilien- und Grundstückbesitzer eigentlich eine besonders komplexe Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Doch der Bundesfinanzminister lässt die Bürger nun wissen, dass die Frist für diese unliebsame Aufgabe einmal verlängert wurde: Und zwar auf Ende Januar 2023.

Wie Lindner und das Finanzministerium mitteilen, gebe die Verlängerung den Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern „Luft“. Zudem gäbe es für die Politik ohnehin momentan noch größere Sorgen und Aufgaben.

Bislang sind nur 20 % der insgesamt in Deutschland fälligen 36 Millionen Erklärungen eingegangen. Viele stehen hier vor großen Schwierigkeiten, die Erklärung überhaupt anzufertigen, da man die dafür erforderlichen Unterhalten bei unterschiedlichen staatlichen Stellen zusammensuchen muss. Eine Aufgabe, der nicht alle Menschen gewachsen zu sein scheinen. Erschwerend hinzu kommt, dass je nach Bundesland verschiedene Grundsteuermodelle gelten. Das macht die Grundsteuererklärung besonders kompliziert, wie auch diverse Experten in der Vergangenheit schon bemängelt haben.

Doch auch wenn jetzt etwas mehr Zeit ist: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Einen weiteren Aufschub für die Erklärung soll es nicht geben. Wer die neue Frist versäumt, der muss mit denselben Regeln leben, die bei der verspäteten Abgabe einer Einkommenssteuererklärung gelten. Dann nämlich wird ein Bußgeld fällig, dass in erster Instanz angedroht wird. Folgt danach immer noch kein Einreichen der Erklärung, wird das Zwangsgeld einfach festgelegt. Dieses kann zwischen 25 und 250 Euro kosten. In seltenen Fällen ist durchaus auch der Höchstsatz von 25.000 Euro möglich. Das darf dann aber auch nicht überschritten werden.

Allgemein gilt, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beträgt.
Hintergrund der Grundsteuererklärung ist, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten soll.

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Stephan Heiermann