Keine GEZ-Abzocke mehr: Verbraucherzentrale erzwingt Rückerstattung für Bürger

Viele Bürgerinnen und Bürger sind unzufrieden mit der Höhe der Beiträge, die sie an den Beitragsservice zahlen müssen. Doch jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gute Nachricht: Tausende von Bürgern, die unnötige Gebühren gezahlt haben, könnten nun ihr Geld zurückbekommen.

GEZ-Gebühren kosten Haushalte 18,36 Euro pro Monat
Ob sie die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sehen oder nicht, jeder Haushalt im Land ist verpflichtet, Rundfunkbeiträge an den Beitragsservice zu zahlen. 55,08 Euro sind pro Quartal fällig. Einige Bürgerinnen und Bürger haben in letzter Zeit aber noch mehr gezahlt: Bis zu 90.000 Menschen könnten nach Angaben des vzbv betroffen sein.

Tausende werden Opfer von GEZ-Betrug
Wie konnte das passieren? Wer umzieht, muss das dem Beitragsservice mitteilen, sonst kann es passieren, dass er für eine Adresse, an der er nicht mehr wohnt, Rundfunkbeiträge zahlen muss. Wenn es dann an der Zeit war, seine Adresse zu ändern, suchten viele Menschen einfach bei Google nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ“ und klickten auf das erste erscheinende Suchergebnis. Nur war das erste Ergebnis bei Google lange Zeit nicht die Website des Beitragsservice, sondern eine gesponserte Anzeige für den „Service Rundfunkbeitrag“.

Dieses Unternehmen bot an, die Adressänderung beim Beitragsservice für Sie vorzunehmen – mit den entsprechenden Formularen – und verlangte 29,99 Euro für seinen Service. Ein Service, der auf der echten Beitragsservice-Website kostenlos ist! Und nicht nur das – durch die Zahlung über die Website verzichteten die Verbraucher auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne darüber informiert zu werden, so dass viele um ihr Geld betrogen wurden und keine Möglichkeit hatten, es zurückzubekommen.

Rückerstattung: Verbraucher müssen jetzt aktiv werden
Die Verbraucherzentrale hat sich nun eingeschaltet: Wer der Service-Rundfunkbeitrags-Masche zum Opfer gefallen ist, kann sein Geld mit einer einfachen E-Mail zurückfordern, für die der vzbv eine Vorlage zur Verfügung stellt. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Service vor dem 27. Juni 2024 genutzt haben. Nach diesem Datum hat das Unternehmen seine Website geändert, um die Nutzer auf den Verzicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen. Wenn dies der Fall war, könnten Sie Ihr Geld immer noch zurückbekommen, aber es wird schwieriger sein – auf der Website des vzbv finden Sie Tipps, was zu tun ist.

Die Website des Service Rundfunkbeitrag erscheint nun nicht mehr an erster Stelle der Google-Suchergebnisse für „GEZ“, sondern wird weiter unten gelistet. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird geraten, bei der Suche nach Unternehmen und Dienstleistungen im Internet immer sehr vorsichtig zu sein und sich vor einer Zahlung zu vergewissern, dass sie auf der richtigen Seite gelandet sind.

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Sebastian Hahn