Pflegekosten der Eltern: Neues Urteil schafft Fakten

Kinder müssen unter Umständen die Pflegekosten ihrer Eltern tragen. Ein neues Urteil schafft nun Klarheit, wer in Zukunft zahlen muss und wer nicht. Das sollte jeder wissen.

Neues Urteil zu Pflegekosten

Ein neues Urteil zur Verantwortung der Pflegekosten schafft Fakten für viele. Ein Sozialträger wollte die Kosten vom Sohn einer Pflegebedürftigen einklagen. Das Gericht schaffte eindeutig Klarheit, wann der Staat zuständig ist und wann die Kinder.

Pflegekosten sind wieder angestiegen

Die Kosten für Pflegebedürftige sind in den vergangenen Jahren immer wieder gestiegen. Nach einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) betragen die monatlichen Kosten einer pflegebedürftige Person im Heim rund 2900 Euro Eigenanteil. Aber die wenigsten Rentner können das aus eigener Tasche stemmen. Bei diesen Beträgen wird den Betroffenen und ihren Kindern daher oft schwindelig. Doch wann sind die Kinder dafür zuständig? Ein neues Urteil schafft jetzt Klarheit. Das Schlagwort dazu heißt Elternunterhalt. Verfügen die Kinder über ein hohes Einkommen, wird ihnen der Elternunterhalt voll angerechnet. Liegen sie darunter, ist ein staatlicher Träger für die Pflegekosten der Eltern verantwortlich.

Elternunterhalt-Regelung geklärt

Oberlandesgericht München schafft Fakten zum Elternunterhalt
In einem aktuellen Streitfall zwischen Sozialhilfeträger und dem Sohn einer pflegebedürftigen Frau verwiesen die Richter auf die Richtzahlen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Demnach sind Kindern erst dann für den Elternunterhalt zuständig, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro überschreitet. Das entspricht wiederum einem Monatseinkommen von mehr als 5000 Euro.

Sozialhilfeträger verklagt Sohn

Der Sozialhilfeträger wollte die jährlichen Pflegekosten von mehr als 60.000 Euro an den Sohn der pflegebedürftigen Frau weitergeben und zog vor Gericht. In diesem Fall lag der Angeklagte knapp darunter. Sein monatliches Bruttoeinkommen im strittigen Zeitraum lag nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und der zusätzlichen Altersvorsorge unter 4475 Euro – damit wurde er von der Unterhaltspflicht freigesprochen.

Einkommensanrechnung – was ist mit Ehepartnern?

Das Urteil schafft für viele Deutsche Klarheit. Übrigens: Das Einkommen des Ehepartners wird nicht mit angerechnet! Auch Geschwister werden nicht zusammengerechnet. Zahlen müssen nur die Kinder, die über der Unterhaltsgrenze liegen. Diese müssen dann auch nur ihren Anteil bezahlen, nicht den ihrer Geschwister. Die Bundesregierung prüft aktuell eine Obergrenze für den Eigenanteil unterhaltspflichtiger Kinder zu schaffen. Dies kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio an. „Da werden wir im Herbst mit einer Regelung kommen”, so der SPD-Politiker.

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Alexander Grünstedt