Es gibt gute Nachrichten für Kunden der Sparkassen: Bafin-Präsident Mark Branson hat bestätigt, dass Tausende von Euro an diejenigen zurückgezahlt werden könnten, die Prämiensparverträge abgeschlossen haben. Der einzige Haken: Kunden müssen so schnell wie möglich handeln.
Entscheidendes Urteil zu Gunsten von Sparkassen-Kunden
Die Sparkassen müssen Millionen zurückzahlen. Das ist die Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs. Seit Jahren gab es einen Streit zwischen Verbraucherschützern und den Sparkassen. Der Grund: Die Art und Weise, wie die Zinsen auf Prämiensparverträge berechnet wurden. Nun hat das Gericht einen konkreten Referenzzinssatz festgelegt – wovon Sparkassen-Kunden nun profitieren sollen.
Bafin-Präsident Mark Branson erklärte gegenüber dem Handelsblatt: „Ich bin überzeugt, dass am Ende viel Geld an die Kundinnen und Kunden zurückfließen wird“. Doch es ist höchste Eile geboten. Die Sparkassen haben solche Prämiensparverträge seit Jahren nicht mehr angeboten – betroffen sind Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden. Rund 1,1 Millionen davon bestanden nach Angaben der Bafin noch im Jahr 2021. Andere sind bereits beendet worden. Die Kunden müssen also bedenken, dass die Gefahr besteht, dass ihr Vertrag der Verjährung zum Opfer fällt, die durch die richterliche Entscheidung nicht ausgesetzt worden ist.
Sparkassen-Kunden müssen jetzt handeln
Wie Branson rät, sollten Sparkassen-Kunden jetzt die Unterlagen ihrer Verträge prüfen. Die Sparkassen berechnen und zahlen nicht automatisch, was geschuldet wird: Stattdessen muss der Kunde sie aktiv dazu auffordern.
Es lohnt sich aber auf jeden Fall, wenn man einen Prämiensparvertrag hatte, sich so schnell wie möglich mit der zuständigen Bank in Verbindung zu setzen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen könnten Sparkassen-Kunden im Schnitt 1300 Euro an Rückzahlungen zustehen. Manche könnten sogar bis zu 10.000 Euro für falsch berechnete Zinsen auf ihre Prämiensparverträge zurückfordern.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diejenigen, die noch nicht gehandelt haben, dies schleunigst tun sollten. Weitere Informationen sowie einen Musterbrief an die Bank finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Foto: Sparkassen-Filiale (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
We use Cookies.