Achtung: Diese für Sie wichtige Frist läuft im Januar aus

Diese Frist dürfen Sie keinesfalls versäumen: Im Januar müssen in Deutschland alle alten Führerschein-Dokumente ersetzt werden. Zudem gelten durch die EU andere Gültigkeitszeiträume.

Wer noch einen alten rosaroten oder grauen Papierführerschein – auf Deutsch: Lappen – im Portemonnaie hat, muss aufpassen, denn abhängig vom Geburtsjahr könnte dieser am 19. Januar 2025 ungültig sein. Das ist die Frist für den Tausch alter Führerscheindokumente für Auto und Motorrad, wie der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC informieren. Sämtliche Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Das Ziel ist, dass bis zum Jahr 2033 alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches Scheckkartenformat umgetauscht worden sind. Dieses ist auch fälschungssicherer.

Schein muss alle paar Jahre verlängert werden
Zudem neu für Deutschland: Ein Führerschein wird nicht mehr zeitlich unbegrenzt gültig sind, sondern muss immer wieder verlängert werden, wie es in anderen Nationen schon lange gehandhabt wird. Auch ältere Führerscheine in Scheckkartenformat müssen abhängig vom Ausstellungsdatum getauscht werden.

So ist der Tausch gestaffelt
Aktuell sollten alle Besitzer, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und ein vor 1999 ausgestelltes Dokument haben, das Dokument bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Alle zwischen 1953 bis einschließlich 1970 Geborenen haben ihre Fristen bereits verpasst und sollten den Tausch so rasch wie möglich nachholen. Denn das Fahren mit einem ungültigen Dokument kann Verwarngelder nach sich ziehen.

Bei den sogenannten alten Kartenführerscheinen wird nach Ausstellungszeitpunkt unterschieden, wobei die erste Frist erst Anfang 2026 endet:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Erlaubnis bleibt bestehen
Achtung: Es handelt sich um „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ – wenn nicht getauscht wurde, ist das also nicht mit dem Fahren ohne Erlaubnis gleichzusetzen. Diese bleibt bestehen. Weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind aktuell vorgeschrieben, wobei solche Änderungen diskutiert werden. Konkret denkt die Politik immer wieder laut über Altersgrenzen nach.

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Martin Beier