Wer in diesen Tagen vermeintliche Post vom Finanzamt erhält, sollte besonders wachsam sein. Derzeit versuchen Betrüger, mit gefälschten Steuerbescheiden an das Geld unachtsamer Bürger zu gelangen. Was zunächst wie ein offizielles Schreiben aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen schnell als gefährliche Täuschung.
Die Abzocker fordern darin zur schnellen Nachzahlung der Einkommenssteuer innerhalb einer Woche auf. Doch Vorsicht: Diese Briefe stammen nicht von den echten Finanzbehörden, sondern von Kriminellen, die sich auf diese Weise an den Bürgern in Sachsen bereichern wollen.
Das Sächsische Landesamt für Steuern und Finanzen warnt in einer aktuellen Mitteilung vor der dreisten Masche. Besonders die Betreffzeile „Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag“ taucht häufig in den Fälschungen auf. Wer genauer hinsieht, wird jedoch schnell Unstimmigkeiten entdecken, die auf den Betrug hindeuten.
Bereits der Absender sollte stutzig machen: Es gibt keine Institution, die unter dem Namen „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ agiert. Auch weitere Merkmale können auf die Fälschung hinweisen:
– Steuerbescheide werden ausschließlich von Ihrem zuständigen örtlichen Finanzamt verschickt.
– Ein fiktives Siegel „Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ prangt am Ende des Schreibens – ein klares Zeichen für einen Betrug, denn dieses Siegel gibt es nicht.
– Unstimmige Steuernummern, falsch angegebene Bankverbindungen oder Telefonnummern sind ebenfalls Hinweise auf die Fälschung. In Sachsen beginnen Steuernummern immer mit „2xx/xxx/xxxx“.
– Echte Steuerbescheide enthalten Erläuterungen, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise.
Wer unsicher ist oder bereits einen solchen Brief erhalten hat, sollte umgehend handeln. Das Sächsische Landesamt für Steuern und Finanzen rät, den Vorfall sofort dem zuständigen Finanzamt zu melden und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. So können weitere potenzielle Opfer gewarnt werden.
Um sich zukünftig besser zu schützen, empfiehlt es sich, auf die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides umzusteigen. Damit wird die Kommunikation ausschließlich über E-Mail abgewickelt und nicht mehr per Post – ein weiterer Schritt, um Betrügern das Handwerk zu legen.
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