Fast jeder isst Brot und Brötchen. Was die meisten Verbraucher jedoch nicht wissen: Viele Backwaren enthalten einen ungesunden Inhaltsstoff, der nicht ausdrücklich deklariert wird.
Backwaren, Süßigkeiten, Fertiggerichte, Salatdressings und Konfitüren – all diese Dinge konsumiert fast jeder. Dabei ist sich kaum jemand darüber bewusst, dass diese Artikel häufig Alkohol enthalten. Das monieren nun Verbraucherschützer und fordert eine verschärfte Kennzeichnungspflicht. Schließlich gebe es Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Alkohol vermeiden müssen.
“Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten“, sei es problematisch, wenn diese Alkohol konsumieren, ohne es zu wissen, erklärt Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband. Deswegen müsse der Gesetzgeber die Deklarierungspflicht verschärfen. Wer Lebensmittel, die Alkohol enthalten in Verkehr bringt, sollte dies deutlich kennzeichnen, so Wetzel, “auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden”, fordert die Verbraucherschützerin.
Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass viele Menschen sich nicht darüber bewusst seien, in wie vielen Lebensmitteln Alkohol enthalten ist. Oft befände sich nur im Kleingedruckten ein Hinweis. Außerdem werde die chemische Bezeichnung “Ethanol” oder “Ethylalkohol” verwendet, die nicht jedem Verbraucher geläufig sei. So enthalten beispielsweise Aufbackbrötchen, Hotdog-Brötchen, fertiger Pizzateig, Salatdressings oder Marzipan manchmal geringe Mengen Alkohol.
Der Verband der Deutscher Großbäckereien äußerte sich bereits zu der Kritik und entgegnete, dass Alkohol in Backwaren durch Gärungsprozesse entstehe. Alkohol werde demnach nicht extra hinzugegeben. Der Gärungsprozess sei jedoch wichtig, weil dabei Kohlendioxid entstehe und dies sorge dafür, dass Brote und Brötchen fluffig und genießbar aus dem Ofen kommen. Durch die geringen Mengen Alkohol, die dabei entstehen, bilde sich das Aroma und die gute Kruste des Brotes. Tatsächlich sei die messbare Menge in fertigen Backwaren jedoch minimal. Der Verband sehe daher keinen Bedarf die Kennzeichnungspflicht zu verändern.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigte diese Einschätzung. Die Alkohol-Mengen die bei natürlichen Gärungsprozessen entstehen, seien so gering, dass keine Rausch-auslösende Wirkung oder toxische Effekte zu erwarten seien. Daher sei der Verzehr dieser Lebensmittel auch für „empfindliche Untergruppen“ unbedenklich – auch bei großen Verzehrmengen.
Die Bundesregierung teilte mit, dass derzeit keine Änderung der Deklarierungspflicht geplant sei. Derartige Vorgänge fänden sowieso in Einheit mit dem EU-Kennzeichnungsrecht statt. Das Initiativrecht dafür liege bei der EU-Kommission.
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