Achtung, viele Deutsche müssen in den nächsten Tagen mit unangenehmer Post vom Finanzamt rechnen. Denn jetzt wird endgültig mit den staatlichen Unterstützungen aus der Corona-Pandemie abgerechnet. Betroffen sind Arbeitnehmer, die während der Lockdown-Phasen Kurzarbeitergeld erhalten aber noch keine Steuererklärung für diese Zeit abgegeben haben.
Für Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld erhalten haben, können dieses Jahr mehr als 1000 Euro Nachzahlungsforderungen inklusive Verspätungszuschlag fällig werden. Das sollten Betroffene wissen:
Das Kurzarbeitergeld selbst war zwar steuerfrei, da es aber das Gesamteinkommen des Empfängers erhöht hat, muss dies in der Steuererklärung berücksichtigt werden und der Anteil ist normalerweise höher, als der Betrag, der automatisch monatlich verrechnet wurde. Deshalb wird eine Steuererklärung nötig. Nur so kann das Finanzamt die korrekte Steuerlast berechnen.
Wer bereits Steuererklärungen abgegeben hat, sollte schnell handeln. Denn dann gilt die ursprüngliche Frist. Wer noch nie eine Steuererklärung gemacht hat, sollte warten, bis das Finanzamt sich meldet, dann aber auch reagieren.
Wer für das Jahr 2020 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, sollte bereits Erinnerungen erhalten haben. Wurden diese ignoriert, sind alle Fristen versäumt. Das Finanzamt erinnert säumige Steuerzahler zunächst per Brief. Dann droht es einen Verspätungszuschlag an und wer dann immer noch nicht reagiert, muss zahlen. Dieser Strafbetrag kann oft höher ausfallen, als die eigentliche Nachzahlung! Allerdings kann man in diesem Fall Einspruch erheben. Ob der bewilligt wird, liegt in den Händen des zuständigen Sachbearbeiters.
Die Steuererklärung ist für Corona-Kurzarbeiter also unvermeidbar und damit auch ein Nachzahlungsbetrag. Dieser lässt sich aber durch Kosten-Absetzung verringern. Wichtig: Nachweise für diese Kosten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden. Zum Beispiel die Rechnung für eine neue Brille.
Am einfachsten lässt sich mit einer Online-Steuersoftware ausrechnen, wie hoch die Nachzahlung ist und welchen Betrag Sie absetzen können. Verlangt das Amt einen Verspätungszuschlag, sollte ein Einspruch geprüft werden. Bei geringen Nachzahlungen oder bei Arbeitnehmern, die noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben, hat dieser gute Erfolgsaussichten.
Auf keinen Fall sollten Betroffene die Schreiben des Finanzamtes ignorieren: Geben sie trotz mehrfacher Aufforderung keine Steuererklärung ab, schätzt das Finanzamt die Steuereinnahmen. Das wird teuer – zusätzliche Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt das Amt nicht -, bringt aber nichts: Der Betroffene muss trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Dann lieber gleich handeln.
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Du hast bis zum 2.September 2024 Zeit DEINE Steuererklärung abzugeben. All so eine Ente und PANIKMACHE. Die Gesetzgebung ist eindeutig geregelt.