Zum Juli gibt es einige Geschenke für Midijobber, Rentner und Eltern. Sogar Schuldner profitieren von neuen Regelungen.
Erhöhung der Renten in Ost und West
Zum 1. Juli steigen die Renten und zwar sowohl die Altersrenten und die Renten der Landwirte als auch die Hinterbliebenenrenten, die Erwerbsminderungsrenten und die gesetzlichen Unfallrenten. Außerdem steigt der Rentensatz in Ost und West. Rentner in den neuen Bundesländern erhalten 3,91 Prozent. Die Renten in den alten Bundesländern steigen um 3,18 Prozent.
Kindergeld wird erhöht
Auch für Eltern beginnt der Monat mit einer positiven Nachricht. Das Kindergeld wird um 10 Euro erhöht. Für ein einzelnes Kind und das Zweite erhalten die Bezugsberechtigten 204 Euro, für das dritte Kind gibt es ab Juli 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro ausgezahlt.
Nach wie vor wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes ausbezahlt. Für volljährige Kinder in Ausbildung kann eine Verlängerung beantragt werden.
Midijob-Obergrenze wird erhöht
Geringverdiener dürfen ab Juli bis 1.300 Euro verdienen und werden weiterhin als Midijober eingestuft. Das heißt, sie zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten jedoch die selbe Rentenanwartschaft wie Vollzahler.
Pfändungsfreigrenze steigt
Auch Schuldner werden zum 1. Juli entlastet. Die Pfändungsobergrenzen werden um vier Prozent angehoben. Das heißt, alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen werden weiter entlastet. Der Schuldner darf also vier Prozent mehr von seinem Einkommen behalten als zuvor. Für die Betroffenen kommt das einer Erhöhung des Haushaltseinkommens gleich.
Steuererklärung wird Ende Juli fällig
In diesem Jahr ist die Steuererklärung für 2018 zum 31. Juli 2019 fällig. Damit wurde die Frist gemäß einer Gesetzesänderung von 2017 um zwei Monate verlängert. Dennoch läuft auch die verlängerte Zeit in wenigen Wochen ab. Wer also noch keine Steuererklärung eingereicht hat, sollte sich jetzt damit auseinandersetzen.
Wer einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein bemüht, profitiert von einer längeren Frist. In diesem Fall darf die Steuererklärung für 2018 noch bis zum 28. Februar 2020 eingereicht werden.
Akustische Warnsignale für E-Autos
Gemäß einer Verordnung des EU-Parlaments müssen ab 1. Juli alle E-Autos mit akustischen Warnsignalen ausgestattet werden. Damit sollen Fußgänger geschützt werden, welche die leisen Hybrid- und Elektrofahrzeuge häufig nicht kommen hören. Das Warnsignal namens AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) wird bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h Motorengeräusche simulieren. Bei Geschwindigkeiten darüber hinaus gilt dies als überflüssig, weil dann das Reifengeräusch laut genug wird.
Portoerhöhung bei der Post
Die Kosten für den Versand eines Standardbriefes werden zum 1. Juli auf 80 Cent steigen. Auch die Versandpauschale für Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe wird jeweils zu 10 Cent erhöht.
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