Ärger um die Energiepauschale: Millionen gehen leer aus

Die Zahlen sind erschreckend und für die Betroffenen eine Katastrophe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hat bekanntgegeben, dass möglicherweise sieben Millionen Menschen in Deutschland keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro haben, da sie überschuldet sind. Das Geld könnte ihnen eventuell zur Tilgung von Schulden genommen werden.

Ab dem 1. September zahlt der Staat bundesweit die beschlossene Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto aus. Mit der Lohnabrechnung erfolgt die Zuwendung an die Bundesbürger. Sie ist dazu gedacht, die Menschen im Land von den steigenden Energiepreisen zu entlasten. Doch nun weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung darauf hin, dass dieses Geld bei überschuldeten oder verschuldeten Haushalten nicht ankommen könnte.

Laut der Geschäftsführerin der Beratung, Ines Moers, betrifft dies unter Umständen bis zu sieben Millionen Menschen, die bei der Beschlussfassung außen vorgelassen wurden. Der Aufwand für die Auszahlung des Geldes wäre bei einer Lohn- oder Kontopfändung so hoch, dass bezweifelt werden darf, ob diese Pauschale überhaupt auszahlt werden kann.

Der Vorwurf der Schuldnerberatung bezieht sich dabei konkret auf die Tatsache, dass in der Gesetzgebung vergessen wurde, dieses Geld als unpfändbar einzustufen. Somit haben sowohl der Staat als auch die Gläubiger das Recht, bestehende Forderungen durch die Pauschale zu decken. Auch bei den Hilfen in der Corona-Pandemie war dies ein berechtigtes Ärgernis.

Das Bundesfinanzministerium hat aber offenbar den Fehler inzwischen erkannt und auf der eigenen Website bekanntgegeben, dass diese Zuschüsse als Arbeitslohn nicht pfändbar sein werden. So heißt es wörtlich: „Die Energiepreispauschale ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um ,Arbeitslohn’ oder ,Arbeitsentgelt’ handelt.“

Doch reicht diese Aussage des Ministeriums der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung nicht aus. So teilt der Verband mit: „Wenn das Konto von Schuldnern gepfändet wird, reicht das auf keinen Fall aus.“

Der „Business Insider“ hat aus dem zuständigen Ministerium erfahren, dass das Thema der Pfändbarkeit derzeit noch nicht abschließend geklärt ist.

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Stuart Henderson