Bund und Länder haben weitere Lockerungen beschlossen. Doch was gilt derzeit wo und wie? Eine Übersicht.
Bund und Länder beraten regelmäßig über das weitere Vorgehen in der Krise. Neue Absprachen wurden nun am Donnerstag zwischen Kanzlerin Merkel und den Ländern getroffen. Bund und Länder sind sich in vielen Punkten einig sind, gelten in den Bundesländern durchaus abweichende Regelungen.
Das ist neu:
• Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben bleiben wie bisher weiterhin bestehen. Dies gilt nach Angaben von Kanzleramtschef Helge
Braun bis mindestens zum 10. Mai.
• Unter Auflagen könnten Spielplätze öffnen. Es gibt dafür keinen gemeinsamen Zeitpunkt, Berlin hat bereits die Plätze wieder freigegeben.
• Unter speziellen Anforderungen des Infektionsschutzes sollen Gottesdienste und Gebetsversammlungen zugelassen werden. Im kleinen Kreise sollen auch Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste möglich sein.
• Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten in Kliniken werden reduziert.
• Unter Auflagen können Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen.
Das kommt und war schon bekannt:
• Bekannt ist, dass ab dem 4. Mai Friseure unter Einschränkungen wieder aufmachen dürfen.
• Ab dem 4. Mai müssen Passagiere der Lufthansa und den Tochtergesellschaften Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das wurde vertagt:
• Ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas soll bis 6. Mai vorliegen. Derzeit planen Sachsen-Anhalt, das Saarland und Bremen die Rückkehr bestimmter Schülergruppen für den Montag.
• Vertagt wurde auch die Entscheidung über die Fortsetzung der Fußball-Bundesliga und des Vereinssports. Dies wird nächste Woche Mittwoch noch einmal Thema werden.
Das gilt weiterhin:
• Tragen von Mund-Nasen-Schutz in ganz Deutschland beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr.
• Geschäftsöffnungen für Läden bis 800 Quadratmeter Fläche. Größer Geschäfte dürfen in einigen Bundesländern bei Reduzierung der Verkaufsfläche ebenfalls öffnen. Keine Begrenzung gilt dabei für Buch-, Auto- und Fahrradhändler.
• Bis mindestens 31. August 2020 bleiben Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte untersagt.
• Weiterhin bleiben Bars, Kneipen und Diskotheken geschlossen. Für Restaurants gilt nur Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.
• Das Sommersemester für Studenten hat digital gestartet, Vorlesungen und Seminare erfolgen per Videostream
• Telefonische Krankschreibung bei Erkältungsbeschwerden gilt als Sonderregelung bis zum 18. Mai.
• Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt weiterhin 1,5 Meter, es sei denn man ist mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder ausschließlich einer anderen Person unterwegs.
• Verboten bleiben Gruppen im öffentlichen Raum, in Wohnungen oder privaten Einrichtungen zum Zweck des Feierns.
• Weiterhin soll auf Reisen auch zu Verwandten verzichtet werden. Eine weltweite Reisewarnung wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.
• Möglich bleiben Wege zur Arbeit, Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten.
• Umsetzung von Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen in allen Betrieben, speziell solche mit Publikumsverkehr.
Weitere Empfehlungen:
• Möglichst viel zu Hause bleiben
• Weniger Einkaufen gehen und Andrang vermeiden
• Hygieneregeln beachten, regelmäßig und gründlich die Hände waschen
• In ein Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen
• Körperkontakt vermeiden
• Vermeidung von öffentlichen Verkehrsmittel, Fahrrad oder Auto nutzen
• Nur gesicherte Quellen für Information nutzen
• Älteren oder chronisch kranke Menschen Hilfe beim Einkaufen anbieten.
• Bei Corona-Symptomen telefonischen Kontakt mit der Arztpraxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst aufnehmen
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