Es ist fast alles dabei: Vergewaltigung, Mord und ein Anschlag auf einen Innenminister. Ein paar Straftäter sind auch mit den fast eine Millionen Asylbewerbern nach Deutschaland gekommen. Oftmals geben diese „Problemfälle“ bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst zu, dass sie schwere Straftäter sind. Doch in vielen Fällen können die Bewerber nicht abgeschoben werden.
In einem internen Emailschreiben eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist zu lesen: „Der o.a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb.“
Eine weitere Mail gibt sogar schriftlich einen Auftragsmord wieder. Ein Asylbewerber aus der russischen Teilrepublik Dagestan gab an „den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet“ zu haben.
Es werden in der Zeitung „BILD“ noch mehr dieser Mails zitiert. Es sind Straftäter wie Vergewaltiger, Kindersoldaten und Drogenhändler, welche offen von ihren Verbrechen und Taten sprechen. Das Paradoxon dabei ist, wenn man dem Bundesamt von den Verbrechen erzählt, erhält man zwar kein Asyl, aber die Wahrscheinlichkeit abgeschoben zu werden verringert sich.
Der Grund dafür ist, dass die Bundesrepublik nach nationalem und internationalem Recht niemanden abschieben darf, wenn dem Bewerber in seiner Heimat Folter oder gar die Todesstrafe droht. Das gilt auch für Straftäter. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass Straftäter dann abgeschoben werden könne, wenn das jeweilige Land garantiert, dass der Täter im Einklang mit den Menschenrechten verhandelt wird. Das hat bisher nur in wenigen Fällen funktioniert. Viele der Länder möchten den Verbrecher nicht mehr in ihr Land einreisen lassen.
Sobald ein Asylbewerber von einer schweren Straftat erzählt wird die Strafbehörde hinzugezogen. Diese leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein und steckt den Antragsteller eventuell in Untersuchungshaft. Ohne Strafe soll der Verbrecher nicht bleiben, auch wenn er in der Bundesrepublik bleiben darf.
Die Ermittlungen sind dabei sehr langwierig und kompliziert, denn in Kriegsgebieten ist es oft nicht möglich alle nötigen Informationen zu finden.
Und dann kommt noch die Tatsache dazu, dass einige der Antragsteller die Unwahrheit sprechen. Dann berichten sie von Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben, nur damit sie nicht ins Gefängnis in ihrem Heimatland kommen. Manche gaben in 2016 und 2017 an der islamistischen Terrormiliz Taliban angehört zu haben. Sie wollen lieber in ein deutsches statt ein afghanisches Gefängnis. Die wirkliche Zahl der Straftäter ist somit nicht zu ermitteln, da man nicht herausfinden kann, ob die Menschen eine Straftat vortäuschen oder nicht.
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