Die Corona-Angst bremst jetzt auch den Zugverkehr in Deutschland aus. Ein Zug der Regionalbahn „National Express“ stoppte am Samstag im Hauptbahnhof von Hagen in NRW. Die Türen wurden von den Zugbegleitern verriegelt und die Bundespolizei rückte an. Keiner durfte den Zug verlassen. Auch wurden umliegende Gleise gesperrt. Die Personalien von 48 Reisenden und dem Bahnpersonal sind von den Polizisten aufgenommen worden.
Ein 21 Jahre alter Zugbegleiter fühlte sich krank und hat dies dem Lokführer gemeldet. Verdacht auf Coronavirus. Daraufhin wurde die vor den gesamten Zugverkehr und die Bahnhöfe zuständige Bundespolizei durch die Kollegen informiert. Daraufhin wurde so von den Beamten gehandelt, wie ein Erlass des Präsidiums der Bundespolizei dies seit dem 28. Februar vorschreibt.
Die Bundespolizei darf die Feststellung der Personalien auch erzwingen
Dieses Schreiben liegt der „Bild“-Zeitung vor. Alle Bahnunternehmen haben demnach unverzüglich die Bundespolizei zu informieren, wenn ein Corona-Verdachtsfall auftritt. Die gilt unabhängig davon, wer diesen Verdacht beim Personal meldet. Daraufhin haben alle Passagiere und Zugbegleiter eine sogenannte „Aussteigerkarte“ auszufüllen, die in unmittelbarer Nähe zu einem möglichen Infizierten standen. Auf dieser Karte machen sie Angaben zur Person, dem aktuellen Gesundheitszustand und dem Reiseweg.
Sollte sich jemand gegen diese Maßnahmen verweigern, so ist es der Bundespolizei erlauft, die Feststellung der Personalien zu erzwingen. Das heißt, jeder Zug kann zu jeder Zeit gestoppt werden, wenn ein Reisender als potenziell Corona-Kranker auffällt.
Die Informationen werden dann an das zuständige Gesundheitsamt übergeben, das diese Karten nach 30 Tagen vernichtet, sofern es sich nicht um einen Infektionsfall handelt. Bestätigt sich allerdings der Fall, entscheidet das Gesundheitsamt individuell, was mit der betroffenen Person geschieht. Jedoch gab es diesen Fall in einem Zug noch nicht. Jedoch sind in anderen Fällen die jeweiligen Kontaktpersonen getestet worden und für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt worden.
Nach eineinhalb Stunden gab es im Bahnhof von Hagen dann auch die Entwarnung. Der Mann ist von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes nach seinen Symptomen gefragt worden und welche Kontakte er zu potenziell Betroffenen hatte. Offenbar handelte es sich dabei um einen falschen Verdacht und der Zug durfte dann weiterfahren.
Anordnung gilt vorerst bis zum 17. April
Ein Zug war zuvor bereits in Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz angehalten worden. Dort hatte sich am Mittwoch ein Mann sehr krank gefühlt. Der Test auf Corona fiel aber negativ aus, so dass die Regionalbahn nach 2 Stunden weiterfahren konnte.
Auf für Busse und Flugzeuge gelten ähnliche Regelungen wie für die Bahn. Sofern die Reisenden aus deine Risikogebiet kommen, müssen sie zwingend eine Aussteigerkarte ausfüllen. Die Bundespolizei wird diese Praxis vorerst bis zum 17. April fortführen.
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