Man fand ihn in einer Blutlache auf dem Boden liegend, nachdem sein Hund ihm Penis und Hoden abgebissen und alles aufgefressen hatte.
Ein 22-jähriger Schotte musste schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem sein Hund, eine Olde English Bulldogge, ihm Penis und Hodensack abgerissen und aufgefressen hatte. Die Geschlechtsorgane konnten in Folge der Umstände nicht mehr gerettet werden.
Der Schotte, der nicht alleine lebte, wenn auch im Moment des Vorfalls gerade alleine mit dem Hund „Biggie“ war, wurde schnell gefunden, sofort ins Krankenhaus in die Hauptstadt Edinburgh gebracht und dort ins künstliche Koma versetzt. Er soll sich laut britischen Medien inzwischen wieder auf dem Wege der Besserung befinden.
Der Hund soll ein „absoluter Engel“ gewesen sein
Der Vorfall ereignete sich Anfang Oktober. Bisher ermittelte die Polizei in alle Richtungen, wie es zu dieser Verletzung kommen konnte. Der Hund selbst galt als gutmütig. Old English Bulldogen sind bekannt für ein friedfertiges Wesen, aber auch für die Kraft in ihren Kiefern. Sie stammen von Rassen ab, die für den Stierkampf verwendet wurden. Biggie wurde nach dem Vorfall zunächst in ein Tierheim gebracht und schließlich mit Einverständnis des Besitzers eingeschläfert. Ein Nachbar des 22-Jährigen berichtete der „TheDaily Record“, dass Biggie friedfertig gewesen sein soll. “Biggie ist so ein netter Hund. Er ist nicht aggressiv oder so, und er ist ziemlich klein. Er ist freundlich zu anderen Hunden. Der Hund ist ein absoluter Engel.“
Erdnussbutter im Intimbereich
Zunächst waren die Beamten davon ausgegangen, dass jemand den Mann festgehalten haben muss, damit es zu diesem Geschehen kam. Jetzt fanden die Ermittler heraus, der 22-Jährige hatte sich Erdnussbutter auf Penis und Hoden geschmiert und so selbst das Interesse des Hundes auf seine Geschlechtsteile gelenkt, berichten mehrere britische Zeitungen. Offenbar wollte der junge Mann die Bulldogge dazu bewegen, die Erdnussbutter von dort abzulecken.
Sex mit Tieren in Deutschland strafbar
Sexueller Missbrauch von Hunden wird in Deutschland seit 2013 bestraft. Demnach ist es laut dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, “ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.” Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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