Der 17-jährige Abdullah A. konnte nicht tolerieren, dass eine Frau ihn und seine männlichen Verwandten öffentlich zurechtgewiesen hatte. Dafür stach er zu und tötete die Frau fast. Der Fall empört. Das milde Gerichtsurteil ist schwer nachzuvollziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert, der Richter entschied sich für fünf Jahre Jugendhaft. Abdullah A. hatte im vergangen März eine 24-jährige Frau niedergestochen, nachdem sie sich in einen Streit zwischen ihn, seinem Bruder und seinem Cousin eingemischt hatte. Ihr Fehler: Sie hatte die streitenden Männer in einem Supermarkt gebeten, leiser zu sein, damit andere Kunden nicht gestört würden. A. rastete aus, stach ihr ein Messer in den Bauch. Laut BILD-Informationen brach die Zehn-Zentimeter-Klinge ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Die Frau lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse mussten entfernt werden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Täter „freiwillig“ vom „Tötungsversuch zurückgetreten” sei. Schließlich habe er nur einmal zugestochen. Ein Gerichtssprecher sagte, das Opfer sei noch heute von der Tat gezeichnet. Die junge Frau trat während des Prozesses als Nebenklägerin auf.
Wie der NDR berichtet, zeigte der Täter sich geständig. Sein Anwalt sagte, er habe sich sogar beim Opfer entschuldigt. Er wisse auch, dass man in Deutschland Probleme nicht mit Gewalt lösen dürfe. Aus seiner Sicht, so wiederholte er vor Gericht, dürfe oder müsse die Familienehre jedoch mit Gewalt verteidigt werden.
Der Fall macht sprachlos: Abdullah A. bezeichnet sich selbst als Musterflüchtling. In der Tat soll er seit seiner Ankunft 2013 viele Integrationsangebote genutzt haben. Bis zur Tat schien er unauffällig und gut integriert. Seine Integration sei aber nur vordergründig gelungen, so sein Anwalt. Belastende Kriegs- und Fluchterlebnisse würden ihn noch heute prägen. In der akuten Stresssituation seien jedoch alte Verhaltensweisen aufgebrochen.
Im März hatte die brutale Tat die politische Debatte um den Familiennachzug neu entfacht. CDU-Fraktionschef Toepffer hatte den Fall genutzt und betont, dass es richtig wäre, dass der Familiennachzug begrenzt bliebe und straffällige Flüchtlinge schnellstmöglich abgeschoben würden. “Der schwerwiegende Angriff auf offener Straße sollte allen zu denken geben, die den Familiennachzug als liebgewonnenes Allheilmittel für die Integration ansehen”, hatte CDU-Politiker Toepffer gesagt. “Dass die bloße Anwesenheit familiärer Bezugspersonen wie Eltern oder Geschwister derartige Gewaltexzesse verhindert, ist“ so der CDU-Politiker, „unmissverständlich widerlegt worden.”
We use Cookies.