Verbraucher aufgepasst: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert über einen groß angelegten Rückruf. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre letzten Einkäufe überprüfen: Ein Hersteller von beliebten Kindersüßigkeiten hat gemeldet, dass bei einigen seiner Produkte Erstickungsgefahr droht.
Der Hersteller Starsweets Holland B.V. hat einen Rückruf mehrerer Chargen seiner weit verbreiteten Cupcakes Dip&Lick gestartet. Starsweets beschreibt sich selbst als “Unternehmen, das seit vielen Jahren für Spaß, Qualität und Sicherheit steht.” Doch nun kann diese Sicherheit nicht mehr für alle Produkte garantiert werden.
Die Cupcakes Dip&Lick bestehen aus einem Lutscher und einem Becher mit süßem Geschmackspulver. Das Unternehmen teilt mit, dass sich aufgrund eines Herstellungsfehlers die Befestigung des Lutscherhalters an der Unterseite des Deckels lösen kann. Kleine Kunststoffteile können sich ablösen und in den Becher gelangen. Diese könnten eine ernsthafte Erstickungsgefahr darstellen, insbesondere für kleine Kinder.
Der Fehler wurde zunächst aufgrund der Beschwerde eines Kunden in Finnland festgestellt, doch wurden die möglicherweise betroffenen Produkte auch in Deutschland verkauft. Die Verbraucher sollten anhand der Angaben auf der Verpackung überprüfen, ob ihre Cupcakes Dip&Lick zu einer der folgenden Chargen gehören:
Artikel: Cupcake Dip&Lick
Inhalt: 40g
Artikelnummer: 52078156 (12x12st)
Loskennzeichnung: KD2349-12-21, KD2577-03-22, KD2828-06-22, KD2972-07-22, KD3251-08-22
Starsweets Holland B.V. teilt mit, dass die oben genannten Chargen im Jahr 2021 hergestellt und im Jahr 2022 ausgeliefert wurden. Aufgrund des langen Mindesthaltbarkeitsdatums kann es jedoch sein, dass Supermärkte noch unverkaufte Bestände in ihren Regalen haben.
Den Verbrauchern wird daher geraten, ihre Einkäufe von Süßigkeiten sorgfältig zu überprüfen und betroffene Produkte so schnell wie möglich an den Ort des Einkaufs zurückzubringen. Der Hersteller entschuldigt sich bei seinen Kunden für die Unannehmlichkeiten und möchte ihnen versichern, dass “alle anderen Chargen vollständig gemäß den Anforderungen und Richtlinien der europäischen Gesetzgebung hergestellt werden”.
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