Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Die PKW-Maut für deutsche Straßen ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Es sei eine diskriminierende Abgabe gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland, wie das EU-Gericht in seiner Entscheidung am Dienstag in Luxemburg feststellte. Dem gesamten Verfahren war eine Klage aus Österreich vorausgegangen.
Vor allem von Seiten der CSU innerhalb der Bundesregierung war die Maut ein absolutes Prestigeobjekt. Neben Autobahnen sollte die Gebühr ab Oktober 2020 auch auf Bundesstraßen kassiert werden. Im Gegenzug für die Mautzahlungen hätten Autobesitzer aus Deutschland durch eine Verringerung der Kfz-Steuer komplett entlastet werden sollen. Im Endeffekt sollten lediglich die Fahrer aus dem Ausland die Gebühren nur für die Nutzung der Autobahnen zahlen.
Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht: EuGH gab Klage Österreichs statt
Im Jahre 2015 war die Maut in Deutschland beschlossen worden. 2016 gab dann die EU-Kommission nach langem Ringen und leichten Änderungen ihre Bedenken auf. Lediglich das Land Österreich war damit nicht zufrieden und zog letztendlich vor Gericht. So argumentierte die Alpenrepublik, das eine reine Infrastrukturabgabe verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer diskriminiere, da sie nicht über die Kfz-Steuer voll entlastet werden würden. Die Niederlande unterstützten die Klage von Österreich vor Gericht.
Weiter führten die Richter in Luxemburg nun an, dass die Abgabe diskriminierend sei, da die wirtschaftliche Last nahezu ausschließlich den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen aufgebürdet würden. Auch stellten die Richter einen Verstoß gegen die im EU-Binnenmarkt geltenden Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs fest.
Dobrindt wollte Maut durchsetzen
Das Bundesverkehrsministerium plante nach Abzug aller Kosten mit etwa 500 Millionen Euro Einnahmen aus der PKW – Maut pro Jahr. Dieses Geld sollte dann in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Jedoch gibt es an diesen Zahlen massive Zweifel. Es war von den meisten Beteiligten aber auch erwartet worden, dass das Prestigeprojekt der Christsozialen in der Bundesregierung letztendlich vor dem EuGH landen würde, auch wenn es lange Zeit danach aussah, als könnte Deutschland dem langwierigen Rechtsstreit entgehen. 2016 ließ sich die EU-Kommission, die in diesem Falle schon mit einer Klage gedroht hatte, durch leichte Änderungen im Modell davon überzeugen, der Maut zuzustimmen. Alexander Dobrindt hatte als erster CSU-Mautminister dieses ganze Projekt durchgebracht. Von Seiten der Bundesregierung gab es bislang noch keine Stellungnahme.
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