Wer in den meisten Teilen Deutschlands sonntags Milch oder Eier zum Frühstück benötigt, war bisher arm dran. Mit einem der strengsten Ladenschlussgesetze in der Welt, das die Angestellten im Einzelhandel von Überbelastung schützen soll, mussten sich Kunden auf Montag vertrösten und das Sonntags-Rührei ohne Eier zubereiten oder, mehr wahrscheinlich, gar ganz ausfallen lassen.
Einer Supermarktkette in Hessen ist jetzt ein entscheidender Schlag gegen das strenge Ladenschlussgesetz gelungen. Ironischerweise ging der Gesetzesänderung voraus, dass die Kette eine Klage beim Verwaltungsgericht in Hessen verloren hatte. Gemäß der richterlichen Anordnung wurde der Ladenkette „Teo“ des Konzerns Tegut verboten, ihre vollautomatisierten Laden auch an Sonn- und Feiertagen offenzuhalten.
Die Geschäftsleitung von Tegut hatte in der Klage argumentiert, dass die „Teo“ Filialen in mehreren hessischen Großstädten zumeist durch automatisierte Vorgänge ohne menschliche Angestellte betrieben werden und deshalb nicht den Punkten des Ladenschlussgesetzes unterliegen. Das Gericht sah das anders und gegründete die Zurückweisung der Klage darauf, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht allein dem Arbeitnehmerschutz diene, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.
Offenbar vermissen auch Politiker ihre Milch und Eier beim Sonntagsfrühstück und der hessische Landtag beschloss, das Gesetz, auf das sich das Gericht berief, zu ändern. Gestern verabschiedete der Hessische Landtag die notwendige Gesetzesänderung, die es Tegut und anderen ähnlich vollautomatisierten Ladenketten erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen Nahrungsmittel an bisher zu kurz gekommene Kunden zu verkaufen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass sich zum Zeitpunkt der Öffnungszeiten keine Angestellten zum Zweck der Arbeit in den Filialen befinden.
Die Notwendigkeit der Gesetzesänderung für das Ladenschlussgesetz im Bundesland war eine der wenigen Punkte im hessischen Landtag, in dem sich die drei größten Parteien CDU, SPD und FDP vollständig einig waren. Über die Gesetzesänderung wurde deshalb auch verhältnismäßig schnell abgestimmt. Das Urteil des Verfassungsgerichts war erst im Februar dieses Jahres gefallen und fünf Monate später hat man im hessischen Landtag schon eine Entscheidung getroffen. Inwieweit auch andere Bundesländer dem Beschluss des hessischen Landtags folgen werden, ist noch unbekannt.
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