Deutsche Bürger müssen sich genau informieren, um beim Weg in den Urlaub nicht bald im Regen da zu stehen – denn es gibt wichtige Änderungen beim Reisepass. Achtung: Der Kinderreisepass wird abgeschafft.
Ab 2024 gilt dann nur noch der elektronische Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre, der auch eine längere Gültigkeitsdauer haben wird. Eltern dürfen diesen jetzt schon beantragen und können damit endlich auch ohne weitere Formalitäten in Länder wie Australien oder die USA einreisen, wo der Kinderreisepass nicht anerkannt wird.
Der Kinderreisepass war bei der Erstanmeldung für 13 Euro, danach in der Verlängerung für sechs Euro zu erstehen. Jetzt wird es teurer: Ein elektronischer Reisepass kostet 37,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer ist statt einem Jahr allerdings auch sechs Jahre. Wer sich innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz und des Schengen-Raums bewegt, braucht keinen Reisepass – er reicht ein Personalausweis, den Sie für Ihr Kind unter 12 beantragen können.
Vorsicht auch, wenn das Kind nur mit einem Elternteil oder anderen Menschen gemeinsam verreisen soll: Es ist wichtig, eine Vollmacht mitzuführen. Vergessen Sie auch nicht darauf, wenn Ihr Nachwuchs zum Beispiel mit dem Sportverein wegfährt. Viele Ländern kontrollieren, ob das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegt, um Kindesentführungen zu verhindern. Wenn es hart auf hart kommt, heißt es: Ohne Vollmacht kein Grenzübertritt. Das hat schon so mancher Familie den Urlaub verdorben.
In Europa gelten besonders die Staaten Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien als streng. In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss man die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigén lassen, in jedem Fall schadet es auch nicht, eine Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen. Auf der Webseite des ADAC findet man verschiedene Vollmacht-Vorlagen zum Download.
Auch wenn man einem Teenager erlaubt, alleine auf Reisen zu gehen, ist so eine Vollmacht notwendig. Gut zu wissen: Es gibt in Deutschland kein Gesetz für das Mindestalter für Urlaube ohne Eltern. Entscheidung und Verantwortung liegen bis zur Volljährigkeit bei den Erziehungsberechtigten.
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