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Deutscher Verdächtiger in Maddie McCann-Sache freigesprochen

Im deutschen Landgerichtshof in Braunschweig ging es gestern hoch her, nachdem der Staatsanwalt in einem Fall gegen den als Pädophilen bekannten Christian B. die amtierende Richterin der Befangenheit und Voreingenommenheit bezichtigt hatte. Die Staatsanwaltschaft ist sogar so weit gegangen und hat gegen die Richterin und ihre hauptberuflichen Kollegen einen Befangenheitsantrag bei der Strafkammer gestellt. 

Der Grund für die Aufregung und den aufgebrachten Staatsanwalt war die Entscheidung der zuständigen Richterin, den Haftbefehl gegen Christian B. aufzuheben. Der Haftbefehl hatte in diesem Zusammenhang nichts mit dem Vermisstenfall Maddie McCann zu tun, sondern mit der Anklage, dass Christian B. für drei Vergewaltigungen und zwei weitere sexuelle Übergriffe auf Kinder verantwortlich war. 

Nach Angaben des Staatsanwalts hat die Richterin mit der Aufhebung des Haftbefehls bereits einen Freispruch ausgesprochen, bevor die gesamte Beweislage gegen Christian B. dem Gericht präsentiert und ein gerichtliches Urteil gefällt wurde. Dies deutet zufolge des Staatsanwalts auf Voreingenommenheit hin und zeigt einen gravierenden Mangel an Respekt für die Staatsanwaltschaft seitens der Richterin. 

Die Richterin wiederum begründet ihre Entscheidung, den Haftbefehl gegen Christian B. aufzuheben, mit der mangelnden Beweislage und zweifelhaften Zeugenaussagen, die ihr präsentiert wurden. Mehrere der Zeugen gehören dem kriminellen Milieu an; ein wichtiger Sachverständige berief sich auf Informationen von Wikipedia und ein portugiesischer polizeilicher Ermittler, der wichtige Informationen zu dem Fall hatte, konnte nicht über Videolink erreicht werden. 

Der vorläufige Ausgang in dieser Sache gegen Christian B. setzt ein schlechtes Vorzeichen für eine zukünftige Anklage im Zusammenhang mit der vermissten Madeleine McCann, da sich auch dieser Fall nur auf Indizien, zum Teil aus der pädophilen Unterwelt, gründen würde. 

Auch wenn Christian B. den erwarteten Freispruch erhält, wird er dennoch ins Gefängnis zurückkehren müssen. Er wurde im Jahre 2019 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er eine 70-jährige Amerikanerin vergewaltigt hatte. Seine Haftstrafe läuft im Frühjahr nächsten Jahres ab, wonach er offenbar auf freiem Fuß gesetzt und wieder in die Gesellschaft geschickt wird. 

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Alexander Grünstedt