Der neueste, brisante Plan des Arbeitsministeriums: Die Menschen zum Arbeiten verpflichtet (!) werden. Ausnahmen gibt es nur für nachweislich kranke oder alte Bürger. In Essen, wo der Vorstoß herkommt, könnte das Bürgergeld damit vor dem Aus stehen.
Die Stadt Essen in Nordrhein-Westfalen präsentierte einen neuen Plan, der polarisiert: Die klassische „Arbeitslosenhilfe“ soll zurückkehren, allerdings geknüpft an eine Arbeitspflicht und eine jährliche Gesundheitsprüfung für alle, die Leistungen beziehen wollen. In dem Konzept für das NRW-Arbeitsministerium und den Städtetag steht geschrieben: „Solange Leistungsempfänger erwerbsfähig sind und im regulären Arbeitsmarkt (noch) keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (oder wollen), können, nein müssen diese trotzdem etwas leisten. Für das Gemeinwohl.“
“Vielen wird es zu leicht gemacht”
Und weiter: Das Bürgergeld stehe für eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“, wie Essens Stadtdirektor Peter Renzel (CDU) kritisiert. Er ist der Verantwortliche für den Plan. Es mache es „zu vielen Menschen viel zu leicht, sich dafür zu entscheiden, mit der Zahlung einer monatlichen Grundsicherung zufrieden zu sein“.
Niederlande als strenges Vorbild
Als Vorbild sieht Renzel das „Work First“-Konzept aus den Niederlanden: Beim Antrag auf Sozialhilfe wird man direkt zur Stellenvermittlung geschickt, um Jobangebote zu erhalten. Zum Teil ist der Arbeitsbeginn schon am Folgetag. Essens Stadtsprecherin Silke Lenz: „Arbeit und Beschäftigung müssen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Heißt: Wer eine Leistung bekommt und drei Stunden am Tag arbeiten kann, soll dazu verpflichtet werden, eine vom Job-Center zugewiesene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit anzunehmen.“
Verpflichtende Gesundheitsprüfung
Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit soll einmal jährlich erfolgen. Dann würden „alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren auf Erwerbsfähigkeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft.“ Für zu kranke oder zu alte Personen soll es Ausnahmen geben. Asylbewerber sind nicht ausgenommen, so das Papier: „Erwerbsfähige Flüchtlinge (…) müssen grundsätzlich verpflichtet werden, einer Tätigkeit nachzugehen, möglichst verbunden mit einem Sprachkurs.“
Essen nicht alleine mit Idee
Essen ist mit diesen Plänen aber kein Einzelfall. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch in Großstädten wie Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). Dort müssen Bürgergeld-Empfänger künftig bei gemeinnützigen Trägern arbeiten.
Bürgergeld in ganz Deutschland am Prüfstand
Nach der Bundestagswahl steht zudem eine deutschlandweite Bürgergeldreform im Raum. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich bereits für eine Arbeitspflicht ausgesprochen: „Jeder, der in Deutschland Bürgergeld bezieht und arbeiten kann, muss arbeiten gehen. Ansonsten darf es keine Sozialleistungen mehr geben.“
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