Millionen von Deutschen müssen sich im September auf erhebliche Änderungen einstellen: Wichtige Fristen stehen an. Außerdem gelten neue Regeln und Gesetze für Reisende.
Am Sonntag beginnt der September. Mit dem Monatswechsel treten neue Änderungen in Kraft. Sie betreffen die Lebensbereiche Reisen, Steuer und Heizen. Außerdem finden zunächst in Sachsen und Thüringen sowie Ende des Monats in Brandenburg Wahlen statt. Lesen Sie hier, was der September für Sie bedeutet.
Das ändert sich für Reisende
Wer mit dem Zug oder Flugzeug verreist, sollte folgende Änderungen zur Kenntnis nehmen. Für Zugfahrer endet die Reservierungspflicht im Ausland. Diese hatte die Bahn im Juni erhoben, um den Sommer- und Fußball-Reiseverkehr planen zu können. Die Saison ist nun vorüber. Ab September dürfen Fernzüge wieder ohne Reservierung genutzt werden.
Für Flugzeugreisen werden wieder strengere Regeln einführt. Ab dem 1. September dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten in Behältern bis 100 Milliliter mitgeführt werden. Diese müssen in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Volumen von maximal einem Liter verpackt werden. Diese Regelung war zwischenzeitlich an einigen deutschen Kontrollpunkten ausgesetzt worden, wird nun aber wieder in der ganzen EU verpflichtend.
Autofahrer zwischen Frankreich und Norditalien betrifft außerdem eine Großbaustelle im Mont-Blanc-Tunnel. Ab 2. September wird der Tunnel für 15 Wochen gesperrt, weil dort Baumaßnahmen stattfinden. Das dürfte auch den ein oder anderen Urlaubsrückkehrer betreffen.
Fristen für Zuschüsse und Steuern enden
Ab September müssen Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen sich sputen. Sie haben bis Ende September Zeit, ihre Schlussabrechnungen einzureichen, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit den tatsächlich zustehenden Beträgen abzugleichen. Dieser Abgleich kann zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen führen.
Am 2. September endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2023. Wer keinen Steuerberater nutzt und zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung bis Montag einreichen.
Belege zur Heizungsförderung können eingereicht werden
Ab Ende September 2024 können die ersten Antragsteller der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege für ihre geförderten Vorhaben digital einreichen. Das betrifft zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst bewohnen. Sie durften ihre Anträge im Februar stellen. Nach Prüfung der nun einzureichenden Belege wird die Förderung voraussichtlich erstmals Ende Oktober ausgezahlt. Das teilte eine Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW mit.
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