Endlich: Bundestag entscheidet über spezielles Blutspende-Verbot

In den 19080er Jahren begann die Aids-Pandemie. Diese hatte zur Folge, dass schwule Männer, die seither als besonders gefährdet für die Virusinfektion galten, kein Blut mehr spenden durften. Auch vor wenigen Monaten durften schwule Männer nur dann Blut spenden, wenn sie angaben, vorher mindestens vier Monate keinen Sex mehr mit einem Partner gehabt zu haben.

In einem Land, das sich selbst öffentlich als LGBTQ-freundlich hält, ein nicht zu glaubender Zustand. Selbst in Ungarn, einem feindlichen Land für Schwulem hab es hier schon fortschrittlichere Gesetze.
Und auch unser Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD hatte die bisherige Regelung kürzlich als „versteckte Diskriminierung“ bezeichnet.

Am vergangenen Donnerstagnachmittag hat der Bundestag das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben nun endlich abgeschafft. In der verabschiedeten Gesetzesänderung des Transfusionsgesetzes steht nun explizit und im klarem Wortlaut:
„Die sexuelle Orientierung darf bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, nicht berücksichtigt werden.“

Heißt also: Nur weil ein Mann Sex mit einem Mann hat, darf ihn das nicht mehr von einer Blutspende ausschließen. Das hat nun auch endlich die deutsche Bundesregierung eingesehen und umgesetzt.
Zur Änderung des Transfusionsgesetzes erklärte die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer am Donnerstag: „Fortschritt und Selbstbestimmung sind für uns nicht nur leere Worthülsen. Mit Änderung des Transfusionsgesetzes starten wir in ein queerpolitisches ereignisreiches Jahr 2023:2

Für die Grüne stünde laut Ganserer schon lange fest: „Wer Blut spendet, hilft Leben zu retten.“ Niemand dürfe hiervon ausgeschlossen werden.

Kritik an der Neuregelung gab es natürlich auch. Sowohl von der AfD als auch von der CDU. Die AfD behauptet, die Neuregelung sei eine „ideologische Entscheidung“. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (48), erklärte, dass man Homosexuelle natürlich nicht unter Generalverdacht stellen dürfe, dass aber der Schutz der Empfänger von Blutspenden von größter Bedeutung bleiben müsse.

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Jerry Heiniken