Sich im Winter vor dem knisternden Kamin aufwärmen – bald für viele deutsche Familien Vergangenheit. Denn ab dem 1. Januar ist es verboten, Öfen zu betreiben, welche den vorgeschriebenen Grenzwert der Stufe 2 nicht einhalten.
Konkret geht es dabei um die Feinstaubbelastung, die zum 1. Januar mittels der zweiten Stufe einer Verordnung eingedämmt werden soll. Die zulässigen Grenzwerte sind in einer Verordnung geregelt, welche die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz BImSchV, beinhaltet. Um einen Kamin, Pellet-, Kachel- oder Koksofen weiterhin nutzen zu können, muss er mit aktiven oder passiven Partikelabscheidern umgerüstet werden.
Wichtig: Wurde Ihr Ofen zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen, kann er vom Verbot betroffen sein. Denn die älteren Anlagen mussten bereits bis Ende 2020 nachgerüstet werden. Alle bis Ende 2014 eingebauten Geräte mussten bereits schrittweise die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen. Seit 2015 gelten für neu eingebaute Feuerungsanlagen endgültig die höheren Grenzwerte der Stufe 2.
Die aktiven Partikelabscheider sind zwar kostspieliger in der Anschaffung und Nutzung, da sie mit Strom laufen, filtern allerdings auch bis zu 90 Prozent der Staubemissionen. Kostenpunkt: Etwa 1000 Euro. Passive Partikelabscheider sind also mit 300 Euro wesentlich günstiger, machen aber mehr Arbeit, da sie regelmäßig gereinigt und gewartet werden müssen. Die Filterkassette muss jährlich bis spätestens zweijährlich ausgewechselt werden, was weitere Kosten verursacht.
Sofern unklar ist, ob die eigene Feuerungsanlage umgerüstet werden muss, kann ein Schornsteinfeger Auskunft geben. Dieser weiß auch, welche Kosten bei einer Umrüstung auf Sie zukommen.
Tatsächlich ist die Feinstaubbelastung durch Kamine und Holzöfen in Deutschland nicht unwesentlich. Besonders im Winter, wenn sie von vielen Haushalten genutzt werden, steigt die Feinstaubkonzentration in der Luft messbar und deutlich an. Gerade ältere Kaminöfen und schlecht gewartete Geräte erzeugen auch zunehmend andere Schadstoffe wie Kohlenmonoxid und krebserregende Stoffe
We use Cookies.
Kommentare anzeigen
Immer wieder neue Habeck'sche Schwachsinnsbestimmungen. Höchste Zeit, dass das Grünenpack aus dem Bundestag geschasst wird.
@ Gerhard Müller
Ich unterstütze deine Meinung voll und ganz!
Keine Panik auf der Titanic. Letztendlich gilt der neue Grenzwert schon ab 2015, welches beim Verkauf neuer Anlagen berücksichtigt werden muss. Altanlagen haben längere Übergangsfristen. Nichts destrotrotz
werden die Preise steigen.
Deutschland hat einen an der Klatsche. Die restliche Welt kommt aus dem Lachen nicht mehr raus.