EU hebt wichtiges Verbraucherrecht für Urlauber auf

Bald ist Ostern und damit steht auch der Start der jährlichen Feriensaison vor der Tür. Viele Urlauber haben schon ihre wohlverdienten Ferien im Süden geplant und für die meisten bedeutet das auch, sich mit dem Flugzeug in Richtung Ferienland zu bewegen. Aber gerade da ist voraussichtlich schon ab diesem Jahr Vorsicht geboten, denn die EU plant gerade, einen wichtigen Bestandteil des Verbraucherschutzes mit Hinsicht auf den Flugverkehr grundsätzlich zum Nachteil von Ferienreisenden zu ändern.  

Erstattungsanspruch bei Verspätungen 

Bei der grundlegenden Änderung dreht es sich um die Erstattung, zu der Fluggesellschaften bisher gesetzlich verpflichtet waren, wenn Flugzeuge mehr als drei Stunden verspätet waren. In diesen Zeiten, in denen Direktflüge immer schwieriger zu beschaffen sind, haben Verspätungen oft schwerwiegende Konsequenzen. Nicht nur können Anschlussflüge nicht mehr rechtzeitig erreicht werden, sondern der Urlaub kann oft mit einer unfreiwilligen und teuren Hotelbuchung in einer Stadt beginnen oder enden, in der man überhaupt keinen Aufenthalt geplant hatte. Bisher mussten Fluggesellschaften dafür geradestehen, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, aber die EU will jetzt dieses Recht einschränken. Zufolge des neuen Gesetzesvorschlags sollen nämlich Fluggesellschaften erst Erstattung leisten müssen, wenn der Flug mit mehr als zwölf Stunden Verspätung ankommt.  

Kritik von Verbraucherorganisationen 

Der Plan der EU, diesen Verbraucherschutz zu entfernen, hat scharfe Kritik von Verbraucherorganisationen in ganz Europa erhalten. In Deutschland protestiert besonders das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp lauthals gegen die Änderung. „Die Drei-Stunden-Regel zwingt Airlines, ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und Besatzungsverfügbarkeit langfristig zu verbessern. Das führt zu einer besseren Nutzung der Flughafeninfrastruktur und reduziert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die auch CO₂-Emissionen verursachen“, sagt ein Sprecher von AirHelp in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen weist auch darauf hin, dass die Drei-Stunden-Regelung für Fluggesellschaften weltweit in Gebrauch ist und die EU damit von dem globalen Standard beträchtlich abweicht. Die Initiative, die Regelung zu ändern, ging im Ausgangspunkt von Dänemark und der dortigen Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) aus. Diese ist im Augenblick trotz staatlicher Unterstützung schwer angeschlagen und will mit den veränderten Erstattungsansprüchen der Kunden Kosten sparen. 

Kommentare anzeigen

  • Warum will die EU zum Nachteil des Fluggastes diese Regelung abändern???? Welche Lobbyisten haben da wieder bestochen?

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Alexander Grünstedt