Frau verbrennt unter mysteriösen Umständen im Auto

An einer Gütersloher Tankstelle brannte ein Auto völlig aus. Dabei kam eine 28-jährige Frau ums Leben. Der Fall wirft viele Fragen.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ging ein Auto an einer Gütersloher Tankstelle plötzlich in Flammen auf. Rettungskräfte bargen später die Leiche einer 28-jährigen Frau aus dem Fahrzeug. Der Fahrzeughalter des Wagens war ein 35-jähriger Mann. Er hatte schwere Brandverletzungen erlitten und wurde in der Nähe des Autos ausfindig gemacht. Er wurde schwerverletzt in einer Spezialklinik in Bochum gebracht. Für die Frau, die sich auf dem Beifahrersitz befunden hatte, kam jede Hilfe zu spät.

Zunächst war unklar, wie das Fahrzeug in Brand geriet und “ob es sich um einen Unglücksfall oder um ein Tötungsdelikt handelt”, teilten Bielefelder Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam mit. Medienberichten zufolge hatte Überwachskameras aufgezeichnet, dass kurz vor Ausbruch des Brands der 35-jährige Ukrainer um das Fahrzeug herumgelaufen war und sich zur Beifahrertür heruntergebeugt hatte. Unmittelbar auf diese Handlung entfachte das Feuer. Was der Mann da gemacht hatte, ist bislang völlig unklar.

Eine Mitarbeiterin der Tankstelle reagierte geistesgegenwärtig auf den Brand um kurz vor 2:00 Uhr in der Nacht und aktivierte die Notaus-Funktion der Tankstelle. Damit stoppt der Benzinfluss an den Zapfsäulen, was vermutlich einen weitaus größeren Brand verhindert hat.

Nach einer Obduktion am Freitag teilten die Ermittler mit, dass man tatsächlich von einem „Unglücksgeschehen“ ausgehe. Bei der Obduktion der Leiche wurden „keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung“ entdeckt. Auch am Fahrzeug fanden sich „keine Hinweise für eine vorsätzliche Brandstiftung“ teilten Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Mordkommission im weiteren Verlauf der Ermittlungen mit.

Die Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang aber gegen einen Dritten wegen „des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung“. Denn nach dem Vorfall waren Videos im Internet verbreitet worden, die Teile des Autobrands zeigen. Erstens ist das Verbreiten solcher Bilder strafbar, zweitens wird der Urheber der Aufnahmen begründen müssen, warum er oder sie sich entschieden hatte, das Geschehen zu filmen anstatt zu helfen.

Klarheit besteht leider immer noch nicht. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen konnte der 35-jährige Mann noch nicht vernommen werden. Daher ist noch nicht vollständig geklärt, in welcher Beziehung der zu der Verstorbenen stand und was er über das Brandgeschehen weiß.

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Sara Breitner