Bisher gelten Bankkonten als geschlossene Angelegenheit. Nur der Kunde und die jeweilige Bank haben darauf Zugriff. Aber dies ändert sich nun ab September. Dann können auch Dritte auf das Konto zugreifen. Voraussetzung ist aber, dass der Kunde dies auch zulässt.
In den kommenden Tagen bekommen viele Verbraucher Post von Ihrer Hausbank. Die Briefe werden auf den ersten Blick sehr juristisch gehalten, da die Geldinstitute Ihre Kunden über die wichtigen Änderungen informieren müssen. Im September werden dann die neuen Regelungen der der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 greifen, wie der Bundesverband der deutschen Banken in Berlin erklärte. Obwohl sich das Ganze sehr kompliziert anhört, ist es dies im Endeffekt nicht. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist ab September neu?
Drei Änderungen sind dann von Bedeutung: Wenn Kunden zustimmen, dann können in Zukunft auch Drittanbieter auf das Konto zugreifen. Zusätzlich müssen sich ab dem 14. September die Bankkunden immer mit einer Zwei-Faktor-Methode für ihr Online-Banking identifizieren und schließlich diese Methode auch bei einer Kartenzahlung im Internet, z.B. beim Online-Shopping, anwenden und Käufe somit freigeben.
Wer oder Was ist mit Drittanbietern gemeint?
Der Bankenverband erklärt hierzu, es sind damit jene Anbieter gemeint, welche die Infrastrukturen von Banken nutzen, ohne selbst eine solche zu betreiben. Konkret heißt dies, es sind Dienste, die unter anderem Zahlungen auslösen, Kontoinformationen sammeln und bündeln oder auch Zahlungskarten herausgeben. Dabei beschränkt sich der Begriff eines Drittanbieters nicht nur auf neue Dienstleister, sondern im Prinzip auch auf andere Banken.
Künftig können Kunden solchen Dienstleistern erlauben, auf das eigenen Konto zuzugreifen, wenn sie unter anderem im Internet einkaufen wollen oder von verschiedenen Geldinstituten einen vereinfachte Gesamtübersicht erhalten wollen. Voraussetzung für solche Zugriffe durch Drittanbieter auf das eigene Konto ist aber immer die Zustimmung des Kunden. Dabei unterliegen die Dienstleister der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin).
Welche Änderungen gibt es beim Online-Banking und dem Online-Shopping?
Um sich in das Online-Banking einzuloggen, wird in Zukunft nur das Passwort nicht mehr ausreichend sein. Ab 14. September gilt die gesetzliche Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung, wie der Bankenverband berichtet. Somit muss sich jeder Kunde künftig mit zwei von drei möglichen Faktoren identifizieren. Hierbei kommen etwa biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck (Faktor “Sein”), eine PIN (Faktor “Wissen”) oder ein Smartphone (Faktor “Besitz”) infrage.
Auch bei Transaktionen im Netz wird dies in Zukunft Pflicht Die gute alten iTAN-Liste hat damit ausgedient und wird durch eine automatische Generierung von TAN’s ersetzt.
We use Cookies.