Gericht zwingt Frau in der 22. Schwangerschaftswoche zur Abtreibung

Die schwangere Frau möchte das Baby auf jeden Fall bekommen, ihre leibliche Mutter verspricht, sich auf jeden Fall um das Kind zu kümmern. Und auch ein Sozialarbeiter, der mit dem speziellen Fall bestens vertraut ist, ist für die Fortsetzung der Schwangerschaft. Nur die Richterin Nathalie Lieven ist dagegen.

Die Richterin am britischen Court of Protection entschied in ihrem Urteil, dass die geistig behinderte Frau abtreiben muss. Besonders brisant, da die Frau in der 22. Schwangerschaftswoche ist.

Weltweit sorgt dieser Fall derzeit für Aufsehen. Die behandelnden Ärzte hatten eine Abtreibung empfohlen, da die Frau eine Lernstörung in mittelschwerer Ausprägung hat. Sie ist geistig auf dem Stand eines sechs- bis neunjährigen Kindes und leide außerdem an einer Affektstörung. Die Schwangere wollte selbst keinen Abbruch, daher ging die ganze Sache nun vor Gericht. In England ist der Court of Protection für Menschen zuständig, die auf Grund ihrer mentalen Fähigkeiten das Recht abgesprochen bekommen, für sich selbst zu entscheiden.

Das Alter und der Name der Frau wurden auf Anordnung des Gerichts nicht veröffentlicht, wie britische Medien berichteten. Das einzige, was bekannt ist, dass sie in den 20ern sein soll. Die Richterin Lieven bezeichnete den Berichten zufolge den Fall als besonders und „herzzerreißend“, sagte aber: „Mir ist klar, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch anordnet. Aber ich muss im besten Interesse der Frau entscheiden, nicht nach den Ansichten der Gesellschaft.“

Für sie habe es lediglich den „Anschein“ gehabt, als wolle die junge Frau das Kind. Aber aus ihrer Sicht könne sie in Wahrheit gar nicht die Verantwortung, die damit einhergeht, ermessen. „Ich denke, sie will auf dieselbe Weise ein Baby haben, wie sie eine schöne Puppe möchte“, sagte Richterin Lieven. Die Frau sei aufgrund ihrer Affektstörung überhaupt nicht in der Lage, sich ausreichend um das Neugeborene zu kümmern. Selbst dann nicht, wenn ihre Mutter, die Hebamme ist, ihr dabei helfe. Für das Kind sei das Risiko einfach zu groß, daher müssten nach der Geburt das Kind und die geistig eingeschränkte Frau auf jeden Fall getrennt werden, was aber aus Sicht der Richterin eine noch viel traumatischere Situation als eine Abtreibung wäre.

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Author
Jerry Heiniken