Gesundheitsbehörde lässt KI den Zeitpunkt des Todes voraussagen

Ethisch umstritten ist der neueste Streich der Gesundheitsbehörden: Künstliche Intelligenz wird künftig berechnen, wann Ihr Herz aufhört zu schlagen. Die NHS (National Health Service) aus Großbritannien will damit Risiken kalkulieren und den betroffenen Patienten die beste Begleitung an die Seite stellen.

Für die Berechnung voll die KI EKG-Daten von Patienten erhalten und daraus sowohl das Sterberisiko als auch den Zeitpunkt des Todes berechnen. Die Basis dafür lieferten Forscher des Imperial College London: eine KI-basierte Plattform namens AIRE (AI-ECG risk estimator). AIRE wurde mittels eines riesigen Datensatzes von über 1,1 Millionen Elektrokardiogramm-Daten (EKG) von fast 190.000 Patienten gefüttert und trainiert.

Die Wissenschaftler sind überzeugt, dass ihre KI jetzt berechnen kann, wie hoch das Risiko einer baldigen Herzinsuffizienz ist. Zusätzlich aber auch noch, innerhalb welches Zeitraums eine Person sterben könnte. Die Genauigkeit liegt dabei um die 78 Prozent.

Der NHS will diese Technologie in der Praxis anwenden, um Patienten zu identifizieren, die von einer Palliativversorgung oder präventiven Behandlungen profitieren könnten. Individuelle Risiken sollen schneller und besser eingeschätzt werden, damit man Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingreifen kann. Ab Mitte nächsten Jahres wird das System planmäßig an einzelnen britischen Kliniken getestet.

Bereits Anfang 2024 hatte man in Dänemark ein ähnliches System vorgestellt. Mit einer Treffsicherheit von fast 80 Prozent kann das KI-Programm heißt „life2vec“ anhand von Gesundheitsdaten den Todeszeitpunkt voraussagen. Trainiert wurde es mit Daten von sechs Millionen Dänen aus einem nationalen Register, darunter auch Informationen über wichtige Aspekte des Lebens, wie Bildungsweg, Einkommen, Wohnsituation, Gesundheit und Beruf. Die Daten stammen aus einem Zeitraum von acht Jahren, nämlich 2008 bis 2016.

Ethiker äußerten rasch Bedenken hinsichtlich des Schutzes sensibler Daten. Es müsse genau bestimmt werden, wann ein solches Modell zum Einsatz kommen könnte, ohne die Privatsphäre der Patienten zu verletzen, betonen die dänischen Wissenschaftler. Denkbar sind die Vorhersage von vermeidbaren Lebensereignissen oder Berechnung von Krankheitsrisiken.

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  • Und - kann man die dann auch verklagen, wenn's nicht stimmt und man länger lebt?

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Martin Beier