Grenzkontrollen in Deutschland werden verlängert

Nach dem Willen des Bundesinnenministeriums sollen die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Grenzkontrollen um weitere 20 Tage verlängert werden. Dies war am Mittwoch aus Sicherheitskreisen zu hören. Der zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer wollte über die notwendigen Einzelheiten noch mit den Ministerpräsidenten der Länder sprechen.

Vor über einem Monat waren die Kontrollen an den Grenzen zu den Ländern Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz eingeführt worden. Hingegen werden die Übergänge nach Belgien und in die Niederlande derzeit nicht kontrolliert und überwacht. Auf diesen Abschnitten sind allerdings die Überwachungsmaßnahmen auf eine 30-Kilometer-Grenzraum ausgeweitet und intensiviert worden.

Auf Grund der Corona-Pandemie dürfen Menschen, die nicht Deutsche sind bzw. nicht hier dauerhaft ansässig sind, seit Mitte März nur noch mit einem „triftigen Reisegrund“ in das Land einreisen. Das trifft vor allem auf EU-Bürger zu, die auf dem Weg in ihr Heimatland durch Deutschland reisen müssen wie auch für Lastwagenfahrer, die notwendige Güter liefern. Dabei dürfen für die Einreise auch nur bestimmte Grenzübergänge benutzt werden.

Bund will eine Öffnung von Geschäften bis 800 Quadratmeter ermöglichen

Die Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern will der Bund wieder ermöglichen. Die Beschlussvorlage des Corona-Kabinettes für die Gespräche der Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten enthält einen entsprechenden Passus. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Unter Auflagen zur Hygiene, der Zutrittssteuerung und einer weitestgehenden Vermeidung von Warteschlangen könnten dann die Länder dann Geschäften erlauben, ihre Türen wieder zu öffnen. Eine grundsätzliche Verlängerung der seit mehreren Wochen geltenden harten Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Pandemie soll es demnach bis zum 3. Mai geben.

Dem Papier nach sollen aber unabhängig von der Verkaufsfläche auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und auch Buchhandlungen wieder öffnen dürfen. Auch verschiedene Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive, aber auch zoologische und botanische Gärten sollen unter den gleichen Auflagen wieder öffnen dürfen.

Für die Dienstleistungsbetriebe, wo eine körperliche Nähe sich nicht vermeiden lässt, „sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten“ unter Einhaltung strenger Auflagen und „unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen“. Ausgenommen davon sind Restaurants, Bars und Kneipen, die grundsätzlich auch weiterhin geschlossen bleiben sollen.

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Martin Beier