Mit bis zu 300 km/h und vollkommen ahnungslos rasten sie über die Todesfalle. Der Prozess gegen den mutmaßlichen ICE-Attentäter Kurt-Jürgen L. beginnt am 20. Januar. Aus der Anklage geht hervor, dass sich mindestens 90.000 Menschen in höchster Lebensgefahr befanden. Dabei hat der Mann auch unglaubliche Forderungen an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gestellt.
Auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt bemerkte ein Lokführer am 20. März 2020 um genau 7.26 Uhr, das sich das Fahrverhalten seines ICE kurz vor der 484 Meter langen und 50 Meter hohen Theißtalbrücke bei Niedernhausen akut verändert hat. Diesen Umstand meldete er sofort an die Leitstelle. Diese veranlasste eine umgehende Sperrung der Strecke und schickte ein Trupp zur Ursachenforschung los. Dieser stellte kurz darauf fest, dass auf einer Länge von 80 Metern die Befestigungsschrauben der Gleise gelöst worden waren und sich dadurch die Schienen um bis zu fünf Zentimeter weiter auseinander befanden als sie es normalerweise sind.
Erpresser forderte 55 Milliarden Euro von Angela Merkel
Parallel zu diesen Vorkommnissen gingen im Bundeskanzleramt Briefe an Angela Merkel ein. Darin beklagte ein anonymer Schreiber, dass die Kanzlerin nicht energisch genug gegen eine mutmaßliche Terror-Organisation vorginge. Diese plane angeblich Anschläge auf ICE-Züge. Gleichzeitig forderte der Schreiber Geld. Mal waren es eine Million Euro, ein anderes Mal unfassbare 55 Milliarden Euro.
Schnell sahen die zuständigen Ermittler beim LKA einen Zusammenhang zwischen den Briefen und den Anschlagsversuchen bei Niedernhausen. Schnell wurde Kurt-Jürgen L. als möglicher Tatverdächtiger ermittelt. Dieser war erst kürzlich aus einem Gefängnis in Nürnberg entlassen worden, wo er wegen Erpressung eine Haftstrafe abgesessen hatte. Bereits am 21. März wurde der Mann dann in der Nähe von Köln durch ein Spezialeinsatzkommando festgenommen. Beamte fanden im Wagen auch die Spezialschlüssel für Schienen-Schrauben.
Es stellte sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen auch heraus, dass 414 ICE mit bis zu 300 Stundenkilometern in dem Zeitraum der Entfernung der Schrauben und dem Entdecken der Tat über die gelockerten Schienen gerast waren. Sollten in den Zügen nur 50 Prozent der maximalen Kapazität ausgelastet gewesen sein, so waren noch immer über 90.000 Fahrgäste in höchster Gefahr. Insgesamt sind acht Verhandlungstage vor dem Landgericht in Wiesbaden angesetzt. Auf gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr und versuchten Mord lautet dabei die Anklage. Dem Angeklagten droht nun lebenslange Haft, wenn das Gericht die Vorwürfe und die Mordmerkmale Heimtücke und gemeingefährliche Mittel in der Urteilsverkündung am 29. März als erwiesen ansieht.
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