Millionen Mieter und Hausbesitzer in Deutschland erwarten eine saftige Teuerung dank einer umstrittenen Reform. Aber Achtung – noch ist es nicht zu spät für einen Widerspruch.
Konkret geht es um den neuen Grundsteuerbescheid ein – sofern dieser schon eingegangen ist, widersprechen Sie beim Finanzamt! Denn wie es aussieht, könnte die Neuberechnung verfassungswidrig sein. Das geht aus einem vom Eigentümerverband Haus & Grund erstellten Gutachten hervor, welches von Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, beauftragt worden war.
In zwölf Bundesländern soll das Reformmodell demnach verfassungswidrig sein. Ausnahmen sind Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Modell sei zu ungenau und ungerecht. Bei vielen Gebäuden wird beispielsweise nicht berücksichtigt, ob sie in gutem oder schlechtem Zustand sind oder ob sie unter Denkmalschutz stehen. Gebäude in Top-Lagen werden zudem oft günstiger bewertet als Häuser in Problemvierteln.
Berechnet wird die Grundsteuer nach der Formel Wert des Grundstücks x Grundsteuermesszahl x Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl ist bei den meisten Wohnflächen 0,031 Prozent, der Hebesatz wird von den Kommunen bestimmt (Bundesdurchschnitt: 435 Prozent). Die neue Grundsteuerberechnung würde Millionen Menschen teuer zu stehen kommen: 160-qm-Hause in Köln würde den Eigentümer plötzlich 1400 Euro statt 470 Euro pro Jahr kosten, eine 100-qm-Wohnung in Berlin-Mitte 780 statt 350 Euro.
Holznagel plant nun, etliche Klagen gleichzeitig auf den Weg bringen: Etwa jeweils vor den einzelnen Finanzgerichten der Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die Reform schließlich kippen. Der Verbandschef: „Die Grundsteuer darf nicht zur Kostenfalle werden.“ CSU-Geschäftsführer Stefan Müller freut sich über Holznagels Offensive. Er wünscht sich das bayerische Modell „ohne zusätzliche Härten“ für ganz Deutschland.
Nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wurde bereits gegen 1,3 Millionen Bescheide Einspruch bei den Finanzämtern eingelegt, die Experten von Finanztipp rechnen aktuell sogar mit 1,5 Millionen. Die deutschen Bürger scheinen sich diese Reform also nicht gefallen lassen zu wollen.
Achtung: Rechtzeitig widersprechen!
Vorsicht: Bis 2024 erhalten Sie drei Bescheide zur Grundsteuer – erst im dritten steht drin, was Sie zahlen müssen! Dann ist es für den Einspruch aber schon zu spät. Wenn Sie einen Fehler entdecken, erheben Sie Einspruch innerhalb eines Monats. “Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird es sehr schwer, im Nachgang noch etwas zu verändern“, betont Dr. Leon Keul, Steuerberater aus Potsdam.
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