Hohe Rückforderungen von Hartz-IV-Leistungen

Mehr als sechs Millionen Mahnverfahren wegen zu viel gezahlter Leistungen haben die Jobcenter in der Vergangenheit eingeleitet. Zwar hat sich die Zahl der Rückforderungen in den vergangenen Jahren an sich nicht erhöht, jedoch stiegen die Summen, die gefordert werden, erheblich.

Um zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen zurückzuerhalten, haben die Jobcenter in Deutschland im vergangenen Jahr fast sechs Millionen Mahnverfahren eingeleitet. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage hervor, die von Seiten der AfD-Bundestagsfraktion gestellt wurde. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete in diesem Zusammenhang, dass es insgesamt 5,7 Millionen Fälle gab, in denen die Mahnungen an Empfänger verschickt wurden. Die Summe der zurückgeforderten Hartz-IV-Leistungen belief sich dabei auf insgesamt 2,59 Milliarden Euro. Hinzu kamen weitere 705.000 Mahnverfahren mit Rückforderungen in Höhe von 485 Millionen Euro im Bereich des Arbeitslosengeldes I.

Für die Rückforderungen von Geldleistungen der Jobcenter an die Betroffenen gab es verschiedene Gründe. Dazu gehören unter anderem Fälle, in den sich die Einkommensverhältnisse durch Hinzuverdienste verbessert haben. Aber auch wenn in den Haushalt Personen neu hinzukommen und diese zum gemeinsamen Einkommen beitragen, fordert das Amt Leistungen zurück.

Leistungen werden in der Regel nur vorläufig gezahlt und können jederzeit vom Amts wegen zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch auf die Leistung nicht bestand. Die Bundesregierung hat den eigenen Angaben zufolge keine Daten über die Anzahl der Fälle, die am Ende des Mahnverfahrens in ein Vollstreckungsverfahren übergegangen sind.

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Verfahren für eine Rückforderung von Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen zwar kaum erhöht, jedoch sind die Summen, welche zurückgefordert wurden, deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 betrug dieser Wert rund 1,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2018 waren es dann schon gut drei Milliarden Euro.

Hohe Widerspruchsrate gegen Hartz-IV-Bescheide in Hamburg

Im ersten Jahresdrittel haben allein in Hamburg 6.640 Menschen Beschwerde gegen falsche Hartz-IV-Bescheide eingelegt. Die Linke geht aber von einer viel höheren Dunkelziffer in Sachen falscher Bescheide aus.

Die Werte gehen aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Somit steigt die Zahl der Widersprüche seit 2016 kontinuierlich. Aber auch stiegen die Werte der erfolgreichen Widersprüche gegen diese Bescheide. “Das zeigt, dass man eigentlich bei jedem Hartz-IV-Bescheid damit rechnen muss, dass er falsch ist. Denn es gibt ja auch noch eine Dunkelziffer von falschen Bescheiden, gegen die sich Betroffene nicht wehren“, erklärte die Linke-Arbeitsmarktexpertin Carola Ensslen.

Im Gesamtjahr 2018 hat es insgesamt 17.538 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide in Hamburg gegeben. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der sogenannten Untätigkeitsklagen. Diese können bei Untätigkeit von Amts von mehr als drei Monate nach Einreichung des Widerspruchs eingereicht werden.

Social
Author
Jerry Heiniken