In Berlin wird erstmals eine Immobilie zwangsenteignet

Nach Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg sollen im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf erstmals vorübergehende Enteignungen stattfinden. Dies betrifft ein seit Langem unbewohntes Mehrfamilienhaus, welches zur Sanierung an einen Treuhänder übergeben werde.

An der Immobilie ist dem Bericht nach seit 20 Jahren keine Sanierung vorgenommen worden. Anlass zum Handeln seitens des Berliner Bezirks gab es, weil das Haus inzwischen leer steht. Für die vorübergehende Enteignung wird das vom rot-rot-grünen Senat erneuerte „Gesetz über Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ als rechtliche Grundlage herangezogen. Dadurch erhalten die Bezirke mehr Eingriffsrechte, unter anderem die Duldung von Mietleerstand für maximal drei Monate. Eigentümer, die darüber hinaus einen längeren Leerstand wollen, müssen einen verpflichtenden Antrag stellen, da sonst Zwangsgelder drohen. Die Bezirke können mit der Hilfe des Verwaltungsgerichts eine Wiederherstellung von Wohnraum durchsetzen, allerdings unter der Maßgabe, dass dieser „so verändert wurde, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist“. Auch kann auf Grundlage des Paragrafen 4a dieses Gesetzes durch die Stadt ein Treuhänder eingesetzt werden. Dieser lässt dann auf Kosten des Eigentümers die Immobilie sanieren.

Bei dem Besitzer der nun unter Zwangsverwaltung stehenden Immobilie handelt es sich um einen 71-Jährigen. Dieser hatte sich bereits vor dem Verwaltungsgericht verantworten müssen und versprach, eine Sanierung am Haus vorzunehmen. Da dies bisher aber nicht geschehen ist, beschloss der Bezirk Zehlendorf-Steglitz die Zwangssanierung.

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Michael Karnetzki von der SPD sagte, dass das Zwangsgeld oder die Zwangsgelder, welche verhängt worden sind, gerade erst rechtskräftig geworden sind. Bis dahin habe der Eigentümer dies immer wieder angefochten. Auch müsse die Zwangsmaßnahme vor Gericht Bestand haben. „Auch gegen den Einsatz von Treuhändern kann der Eigentümer Rechtsmittel einsetzen, und wir müssen das gerichtsfest durchziehen“, erklärte Karnetzki.

Die Kosten der Sanierung trägt erst einmal der Bezirk oder der Treuhänder und belaufen sich bei dem zu verwaltenden Objekt auf circa eine Million Euro. Jedoch sei bisher noch kein Treuhänder gefunden worden. Auch könnte auf den Besitzer weiterer Ärger zukommen. Mehr als ein Duzend Mietshäuser sollen ihm in Berlin gehören, die teilweise oder vollständig leer stehen. Dabei könnten auch Häuser ganz enteignet werden, da das Bezirksamt Mitte auf ein Baugesetz des Bundes zurückgreift, das sogenannte Erhaltungsgebiete schützen soll. Eines der Häuser befindet sich in genau solch einem Gebiet. “Voraussetzung hierfür ist, dass der Eigentümer nicht Willens oder nicht in der Lage ist, die bauliche Anlage zu erhalten, sodass ohne eine Enteignung die Erhaltung gefährdet wäre. Dies ist nach Auffassung des Bezirksamtes gegeben“, erklärte Stadtrat Ephraim Gothe in einer schriftlichen Stellungnahme. Am Ende entscheidet die Enteignungsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über den Fall.

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Jerry Heiniken